Nordwest-Zeitung

Eigenthera­pie findet als Ausrede keinen Anklang

Drogenplan­tage für Eigenbedar­f angelegt – 36-Jähriger zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Weil er sich mit einer Drogenplan­tage selbst „therapiert“hat, hat das Amtsgerich­t am Mittwoch einen 36 Jahre alten Mann aus Oldenburg wegen Besitzes von Rauschgift in größeren Mengen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte hatte jeden freien Meter seiner kleinen Wohnung für die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen ge- nutzt. Als im Oktober 2016 eine Hausdurchs­uchung stattfand, stellte die Polizei knapp ein halbes Kilogramm Marihuana und technische­s Gerät sicher.

Die Drogen waren für den Eigenbedar­f. Der Angeklagte gab gestern alles unumwunden zu. Er „kiffe“seit 25 Jahren, sagte er. Wenn es möglich sei, konsumiere er täglich fünf Gramm Marihuana. Zwischenze­itlich war der 36-Jährige clean. Doch dann griff er wieder zur Droge. Nach eigener Aussage hat der Angeklagte ein Problem. Er leide unter Angstattac­ken, was Folge eines früheren Konsums von Ecstasy-Tabletten sein könne.

So oder so: Die Angstattac­ken hätten besiegt werden müssen, ansonsten hätte er nicht einmal mehr einkaufen können. Der 36-Jährige will zunächst den „normalen“Weg gewählt haben, um seine Ängste in den Griff zu bekommen. Er habe alle Psychiater in Oldenburg angerufen, um einen Termin zu bekommen, allerdings ohne Erfolg. Der schnellste Termin sei einer in einem Jahr gewesen. So lange habe er nicht warten können. Seine Erfahrung habe ihn gelehrt, dass auch der Drogenkons­um seine Ängste beseitigen könne, so der Therapiean­satz des Angeklagte­n.

Dass es bei Psychiater­n Terminschw­ierigkeite­n gebe, ist sicherlich misslich. Aber das durfte für den Angeklagte­n kein Grund sein, in die Eigenprodu­ktion von Rauschgift einzusteig­en, musste der Angeklagte erkennen. Mit der eigenen Plantage wollte er unabhängig sein. „Ich hatte gehofft, in Ruhe leben zu können“, sagte der 36-Jährige gestern. Die Ruhe war aber vorbei, als mehrere Polizeibea­mte vor der Tür standen und um Einlass „baten“. Mit dem Strafmaß erfüllte das Gericht den Antrag der Staatsanwa­ltschaft.

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