IM NACHBARSTREIT STATT KLAGE EINE SCHLICHTUNG ANSTREBEN
Streitigkeiten
mit den Nachbarn gehören nicht primär vor ein staatliches Gericht, sagt Bodo Winter vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung ist geregelt, dass etwa bei Nachbarschaftskonflikten erst dann Klage erhoben werden kann, wenn von einer nach Landesrecht anerkannten Gütestelle versucht wurde, den Konflikt einvernehmlich beizulegen.
In Schlichtungsverfahren
kann vielfach schnell und unbürokratisch eine Lösung erzielt werden. Das Verfahren kostet im Schnitt 50 Euro. Somit ist es oft mit Abstand billiger als ein Gerichtsprozess. Geleitet wird ein Schlichtungsverfahren durch ehrenamtliche Schiedsleute. Oft handelt es sich bei ihnen um juristische Laien, die in der jeweiligen Kommune gewählt, von den Gerichten ernannt und vom Verband Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen geschult werden.
Die Arbeit
von Schlichtungsstellen ist staatlich anerkannt. Ordnungsamt, Polizei oder Amtsgericht können Adressen von Schiedsleuten benennen. Bei einem Vorgespräch wird ausgelotet, ob ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau zuständig ist. Ist dies der Fall, muss ein Antrag auf ein Schlichtungsverfahren gestellt werden. In der Verhandlung sitzen die Streitparteien mit der Schiedsperson an einem Tisch. Scheitert die Konfliktlösung, können die Parteien immer noch vor Gericht ziehen.