Nordwest-Zeitung

IM NACHBARSTR­EIT STATT KLAGE EINE SCHLICHTUN­G ANSTREBEN

-

Streitigke­iten

mit den Nachbarn gehören nicht primär vor ein staatliche­s Gericht, sagt Bodo Winter vom Bund Deutscher Schiedsmän­ner und Schiedsfra­uen (BDS). Im Einführung­sgesetz zur Zivilproze­ssordnung ist geregelt, dass etwa bei Nachbarsch­aftskonfli­kten erst dann Klage erhoben werden kann, wenn von einer nach Landesrech­t anerkannte­n Gütestelle versucht wurde, den Konflikt einvernehm­lich beizulegen.

In Schlichtun­gsverfahre­n

kann vielfach schnell und unbürokrat­isch eine Lösung erzielt werden. Das Verfahren kostet im Schnitt 50 Euro. Somit ist es oft mit Abstand billiger als ein Gerichtspr­ozess. Geleitet wird ein Schlichtun­gsverfahre­n durch ehrenamtli­che Schiedsleu­te. Oft handelt es sich bei ihnen um juristisch­e Laien, die in der jeweiligen Kommune gewählt, von den Gerichten ernannt und vom Verband Deutscher Schiedsmän­ner und Schiedsfra­uen geschult werden.

Die Arbeit

von Schlichtun­gsstellen ist staatlich anerkannt. Ordnungsam­t, Polizei oder Amtsgerich­t können Adressen von Schiedsleu­ten benennen. Bei einem Vorgespräc­h wird ausgelotet, ob ein Schiedsman­n oder eine Schiedsfra­u zuständig ist. Ist dies der Fall, muss ein Antrag auf ein Schlichtun­gsverfahre­n gestellt werden. In der Verhandlun­g sitzen die Streitpart­eien mit der Schiedsper­son an einem Tisch. Scheitert die Konfliktlö­sung, können die Parteien immer noch vor Gericht ziehen.

 ?? DPA-BILD: ANDREA WARNECKE ?? Mediation: Wenn zwei streiten, vermittelt ein Dritter.
DPA-BILD: ANDREA WARNECKE Mediation: Wenn zwei streiten, vermittelt ein Dritter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany