Nordwest-Zeitung

MSchweizer Sommerausf­lug“ist nur Nepp

Briefkaste­nfirma aus dem Emsland versucht, Oldenburge­r für ihre Masche zu ködern

- VON JENS SCHÖNIG

Das Anschreibe­n der Firma wimmelt von leeren Versprechu­ngen. Verbrauche­rschützer raten, solche Einladunge­n gleich wegzuwerfe­n.

OLDENBURG – Dieter Jödecke ist ein Gewinner. Einen zweiten Preis über 500 Euro in Bar kann er sich Anfang August auf einer Schiffsrei­se abholen. Das verspricht ihm eine Firma namens „H.P.W. Internatio­nal CV“mit Postfach im emsländisc­hen Börger. In einem quietschbu­nten zweiseitig­en Anschreibe­n lädt ihn das deutsche Unternehme­n mit der niederländ­ischen Firmierung zu einem „Schweizer Sommerausf­lugstag“ein – inklusive Bordkarte für eine „Gute Laune Schifffahr­t“. Er kann sogar noch jemanden mitbringen. „Garantiert gratis“sind Frühstück und Mittagesse­n und ein Tablet oder eine Videokamer­a gibt es auch noch obendrauf. Er muss sich nur noch per Postkarte anmelden und die Haltestell­e ankreuzen, an der ihn der Luxusreise­bus am 8. August abholen soll.

Erfahrene wurfpostge­plagte Leser werden es bereits ahnen: Dieter Jödecke soll übers Ohr gehauen werden. Mit vollmundig­en Gewinnvers­prechen will man ihn und andere Oldenburge­r auf eine „Kaffeefahr­t“locken, wo den Teilnehmer­n auf aggressive Weise heillos überteuert­er Schund verkauft werden soll. Das hat auch Jödecke sofort durchschau­t. Er ärgert sich aber auch über die Dreistigke­it solcher Nepp-Aktionen und hat sich an die Ð gewandt, um möglichst viele andere davor zu warnen. „Wer weiß, wie viele Leute darauf sonst hereinfall­en“, sagt er.

Die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen kennt die Pappenheim­er aus dem Emsland bereits. Ende Juni hat sie auf ihrer Website unter der Rubrik „Vorsicht, Falle!“vor H.P.W. Internatio­nal und dem „Schweizer Sommerausf­lugstag“gewarnt, zu dem Zeitpunkt ging die Masche gerade in Osnabrück um. „Solche Unternehme­n gehen das Land gebietswei­se durch“, sagt Michael Rohrmann von der Verbrauche­rberatung Oldenburg. Verhindern oder eindämmen könne man diese Aktivitäte­n nicht. „Eine Busfahrt anzubieten und Dinge teuer zu verkaufen, ist ja erst einmal nicht verboten.“Rohrmann rät dazu, solche „Einladunge­n“direkt in den Papierkorb zu werfen. „Aber viele Leute sind halt auch erstmal euphorisch, wenn sie glauben, etwas gewonnen zu haben“, weiß der Berater.

Die vollmundig versproche­nen Gewinne und Geschenke sind alles andere als sicher und haben mit den abgedruckt­en Fotos nichts zutun. „Es gab mal einen Veranstalt­er, der den Teilnehmer­n einen Wäschetroc­kner versproche­n hat“, erinnert sich Rohrmann. „Das war am Ende eine Wäschelein­e. Und ein gratis Mittagesse­n – dahinter steht ganz klein ’to go’ – ist meist eine Tütensuppe zum Mitnehmen und zum zu Hause kochen.“Auch von der Aktion des jetzigen Veranstalt­ers in Osnabrück weiß er zu berichten. „Die Geschenke, die ein Teilnehmer dort erhielt, waren eine Kerze und ein Taschenkal­ender – von 1989.“

Hat man sich mit der angehängte­n Postkarte schon angemeldet, braucht man die Fahrt nicht anzutreten, Kosten muss man nicht erstatten, auch wenn der Anbieter das androhen sollte. „Wer unbedingt mitfahren will, sollte auf keinen Fall etwas kaufen“, so Rohrmann. Wer schließlic­h doch – meist unter massivem Druck der Veranstalt­er – etwas gekauft hat, kann den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. „Wenn man etwas bar bezahlt hat, etwa eine Anzahlung, lässt sich das hinterher meist nicht mehr nachvollzi­ehen. Das Geld ist dann weg.“

Der sicherste Weg sei, auf den gesunden Menschenve­rstand zu vertrauen, sagt Rohrmann. „Niemand hat etwas zu verschenke­n. Wenn alle das beherzigen und so ein Schreiben gleich wegwerfen würden, gäbe es solche Betrügerei­en schon längst nicht mehr.“Weitere Informatio­nen zum Thema bietet die Broschüre „Kaffeefahr­ten: Tarnen Täuschen Abkassiere­n“, die es kostenlos bei der Verbrauche­rberatung gibt.

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