Nordwest-Zeitung

Doppelnach­name

-

KOBLENZ – Der Doppelnach­name eines Kindes darf nur in Ausnahmefä­llen geändert werden. Für eine Änderung des Nachnamens zum Wohl des Kindes müssten schwerwieg­ende Gründe vorliegen, erklärte das Verwaltung­sgericht Koblenz am Mittwoch (Az.: 1 K 759/16.KO).

Newspapers in German

Newspapers from Germany