Doppelnachname
KOBLENZ – Der Doppelnachname eines Kindes darf nur in Ausnahmefällen geändert werden. Für eine Änderung des Nachnamens zum Wohl des Kindes müssten schwerwiegende Gründe vorliegen, erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch (Az.: 1 K 759/16.KO).