Nordwest-Zeitung

Wegweiser für "obb#-$rohnen

Neue App für surren5e 6leinflieg­er soll Piloten Orientieru­ng geben

- VON BASTIAN BENRATH

Private Drohnen können zur Gefahr für :lugzeuge wer5en. Die )ahl be5rohlich­er ;egegnungen wächst.

BERLIN – Die Drohne sauste nur rund zehn Meter an der rechten Tragfläche vorbei, als der Pilot sie bemerkte. Der mit 114 Menschen besetzte Airbus A321 der Lufthansa war in Frankfurt gestartet und hatte an diesem Abend im August vergangene­n Jahres zur Landung auf dem Flughafen München angesetzt, als es passierte. Er war noch in 1700 Metern Höhe, als er beinahe mit dem Quadrocopt­er zusammenst­ieß, einem Fluggerät mit vier Rotoren. Wäre die Drohne in eines der Triebwerke geraten, hätte das einen Brand auslösen können.

Zwischenfä­lle wie dieser, bei denen Drohnen zur Gefahr für den Luftverkeh­r werden, häufen sich. 2016 verzeichne­te die Deutsche Flugsicher­ung (DFS) 64 gefährlich­e Annäherung­en von Drohnen an Flugzeuge, vor allem in Flughafenn­ähe. Das waren fast fünfmal so viele wie im Jahr davor (14). Für dieses Jahr rechnet die DFS mit einem neuen Höchststan­d. Denn der Drohnen-Boom hält an: Rund 600 000 der teils schon für unter 100 Euro erhältlich­en Fluggeräte werden allein in diesem Jahr in Deutschlan­d verkauft, schätzt die DFS.

Um die Zahl der Zwischenfä­lle zu verringern, hat die Flugsicher­ung nun eine Smartphone-App für Drohnenpil­oten entwickelt. Für jeden Ort in Deutschlan­d sagt diese auf Knopfdruck, ob Drohnen dort aufsteigen dürfen. Wenn ja, kommen Infos dazu, wie hoch und in welchem Radius Hobbypilot­en fliegen können. DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle stellt die kostenlose App am Mittwoch in Berlin vor.

Die App warnt

Denn: Häufig sind es Hobbypilot­en, die aus Unkenntnis die gefährlich­en Situatione­n verursache­n. „Vater und Sohn, die mit ihrem neuen Copter auf ein Feld gehen und sagen: Jetzt schauen wir mal, was der so kann“, sagt Christoph Bach, Vorsitzend­er des Bundesverb­ands Copter-Piloten (BVCP). Gesteuert von einem ungeübten Piloten, könne die Drohne dann auch in Höhen steigen, in denen sie dem Flugverkeh­r gefährlich werde. Zudem müssten Hersteller unbedarfte DrohnenKäu­fer bislang weder über die Gesetzesla­ge noch über eine Versicheru­ng aufklären, kritisiert Bach.

Höher als 100 Meter dürfen Drohnen generell nur mit Sondererla­ubnis fliegen. Verboten ist das Fliegen außerdem über Menschenan­sammlungen, Naturschut­zgebieten, Einsatzort­en von Polizei und Rettungskr­äften, Industriea­nlagen, Autobahnen, Justizvoll­zugsanstal­ten, militärisc­hen Objekten, Behörden – und generell bebauten Gebieten. Es gibt also reichlich Orte, vor denen die Drohnen-App der DFS die Hobbypilot­en warnen muss. „Wenn man auf der Karte rauszoomt, ist quasi ganz Deutschlan­d rot“, sagt DFS-Sprecher Christian Hoppe.

Großer Abstand

An Flughäfen müssen die Piloten einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten. Die DFS fordert eine Registrier­ungspflich­t für Drohnen. Allein Name und Adresse am Fluggerät reichten nicht.

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