Wegweiser für "obb#-$rohnen
Neue App für surren5e 6leinflieger soll Piloten Orientierung geben
Private Drohnen können zur Gefahr für :lugzeuge wer5en. Die )ahl be5rohlicher ;egegnungen wächst.
BERLIN – Die Drohne sauste nur rund zehn Meter an der rechten Tragfläche vorbei, als der Pilot sie bemerkte. Der mit 114 Menschen besetzte Airbus A321 der Lufthansa war in Frankfurt gestartet und hatte an diesem Abend im August vergangenen Jahres zur Landung auf dem Flughafen München angesetzt, als es passierte. Er war noch in 1700 Metern Höhe, als er beinahe mit dem Quadrocopter zusammenstieß, einem Fluggerät mit vier Rotoren. Wäre die Drohne in eines der Triebwerke geraten, hätte das einen Brand auslösen können.
Zwischenfälle wie dieser, bei denen Drohnen zur Gefahr für den Luftverkehr werden, häufen sich. 2016 verzeichnete die Deutsche Flugsicherung (DFS) 64 gefährliche Annäherungen von Drohnen an Flugzeuge, vor allem in Flughafennähe. Das waren fast fünfmal so viele wie im Jahr davor (14). Für dieses Jahr rechnet die DFS mit einem neuen Höchststand. Denn der Drohnen-Boom hält an: Rund 600 000 der teils schon für unter 100 Euro erhältlichen Fluggeräte werden allein in diesem Jahr in Deutschland verkauft, schätzt die DFS.
Um die Zahl der Zwischenfälle zu verringern, hat die Flugsicherung nun eine Smartphone-App für Drohnenpiloten entwickelt. Für jeden Ort in Deutschland sagt diese auf Knopfdruck, ob Drohnen dort aufsteigen dürfen. Wenn ja, kommen Infos dazu, wie hoch und in welchem Radius Hobbypiloten fliegen können. DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle stellt die kostenlose App am Mittwoch in Berlin vor.
Die App warnt
Denn: Häufig sind es Hobbypiloten, die aus Unkenntnis die gefährlichen Situationen verursachen. „Vater und Sohn, die mit ihrem neuen Copter auf ein Feld gehen und sagen: Jetzt schauen wir mal, was der so kann“, sagt Christoph Bach, Vorsitzender des Bundesverbands Copter-Piloten (BVCP). Gesteuert von einem ungeübten Piloten, könne die Drohne dann auch in Höhen steigen, in denen sie dem Flugverkehr gefährlich werde. Zudem müssten Hersteller unbedarfte DrohnenKäufer bislang weder über die Gesetzeslage noch über eine Versicherung aufklären, kritisiert Bach.
Höher als 100 Meter dürfen Drohnen generell nur mit Sondererlaubnis fliegen. Verboten ist das Fliegen außerdem über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Autobahnen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Objekten, Behörden – und generell bebauten Gebieten. Es gibt also reichlich Orte, vor denen die Drohnen-App der DFS die Hobbypiloten warnen muss. „Wenn man auf der Karte rauszoomt, ist quasi ganz Deutschland rot“, sagt DFS-Sprecher Christian Hoppe.
Großer Abstand
An Flughäfen müssen die Piloten einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten. Die DFS fordert eine Registrierungspflicht für Drohnen. Allein Name und Adresse am Fluggerät reichten nicht.