Nordwest-Zeitung

Mundraub mit Folgen

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HEIDELBERG – Der Prozess gegen eine Heilerzieh­ungspflege­rin, die eine Tafel Schokolade einer Kollegin gegessen hat, endete vor dem Arbeitsger­icht in Heidelberg mit einem Vergleich. Dort hatte sich die 64-Jährige gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt. Beide Parteien einigten sich darauf, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandel­n und das Arbeitsver­hältnis fortzusetz­en. Der Wert der Tafel Schokolade wurde mit 2,50 Euro angegeben.

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