Mundraub mit Folgen
HEIDELBERG – Der Prozess gegen eine Heilerziehungspflegerin, die eine Tafel Schokolade einer Kollegin gegessen hat, endete vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg mit einem Vergleich. Dort hatte sich die 64-Jährige gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt. Beide Parteien einigten sich darauf, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Der Wert der Tafel Schokolade wurde mit 2,50 Euro angegeben.