Terrorist gesteht Kasernen-Angriff
Go erklärt das ehemalige IRA5Mitglied seinen Hass auf Großbritannien
Mit drei Granaten hat der 485Jährige 1996 auf eine Kaserne in Osna5 brü6k ges6hossen. Jetzt wird ihm deswegen der Prozess gema6ht.
OSNABRÜCK – Es ist ein Fall aus einer anderen Zeit, der seit Mittwoch vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt wird. Dort muss sich ein 48 Jahre alter Ire für ein Attentat der Untergrundorganisation IRA (Irisch-Republikanische Armee) auf eine britische Kaserne in Osnabrück am 28. Juni 1996 verantworten. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord.
Mit Glück wurden bei dem Anschlag mit drei Mörsergranaten damals keine Menschen verletzt, es entstand aber Sachschaden an Gebäuden und Autos.
Am ersten Prozesstag räumt der 48-Jährige die Tatvorwürfe über seinen Anwalt ein und distanziert sich von der damaligen Gewalt- und Terrorphilosophie der IRA. „Den Friedensprozess in Nordirland unterstütze ich aus vollem Herzen“, sagt er. Mittäter nennt er nicht, er beschränkt die Schilderung rein auf seinen eigenen Tatbeitrag. Verhandelt wird der letzte Anschlag der IRA auf deutschem Boden.
Keine zwei Jahre danach wird 1998 das Karfreitagsabkommen geschlossen – der Friedensprozess in Nordirland kommt in Gang. Aus
Sicht der Verteidigung und auch der Osnabrücker Schwurgerichtskammer gibt es an dem Verfahren eine Besonderheit, die dem Angeklagten zugute kommen könnte: Der Umstand, dass die deutsche Justiz rund zehn Jahre lang nicht auf Hinweise der irischen Behörden reagierte.
Ein europäischer Haftbefehl lag seit gut zehn Jahren vor, aber erst 2015 griffen die deutschen Strafverfolger, wohl auf Nachfrage der Iren, den Fall wieder auf. Ende 2016 wurde der Angeklagte in Irland festgenommen und nach Deutschland gebracht. Welche Verzögerungen es tatsächlich gab und wer sie zu verantworten habe, müsse die Hauptverhandlung zeigen, sagt dazu Landgerichtssprecher Franz-Michael Holling.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirschbaum macht zum Auftakt jedenfalls deutlich, dass er deswegen auch von einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung ausgehe.
Das könnte sich beim Strafmaß auswirken – die Rede ist von einer Kompensation, einem Ausgleich für Versäumnisse der deutschen Strafverfolger. Eine um zehn bis zwölf Monate abgemilderte Strafe könnte die Folge sein.
Der Angeklagte habe mit seinem damaligen Leben inzwischen abgeschlossen, sagt Anwalt Dirk Schoenian aus Hannover. Der Ex-Terrorist gibt in seinem Geständnis eine lebendige Schilderung der alltäglichen Gewalt im damaligen Nordirland. Als kleines Kind habe er aus unmittelbarer Nähe erlebt, wie eine unbewaffnete Frau von einem paramilitärischen Attentäter mit einem Kopfschuss getötet wurde. „Das ist meine erste Kindheitserinnerung.“Britische Soldaten hätten daneben gestanden, hätten nichts unternommen, ihn nur weggeschoben mit der Bemerkung, das sei kein Anblick für ein kleines Kind. „Damit hatten sie wohl recht“, heißt es in dem Geständnis des Angeklagten.
Der 48-Jährige fing nach dem Ende der Schule im Jahr 1986 an, als Beleuchter und Hilfskraft in einem Theater zu arbeiten. Im Theater arbeite er noch immer, und trete auch als irischer Folkmusiker auf. Zwischen 200 und 400 Euro verdiene er pro Woche. Sieben Kinder hat er inzwischen. Nachdem er wegen des Attentats in Deutschland war, habe er Irland nie wieder verlassen.
In einem Punkt widerspricht der Ex-Terrorist Oberstaatsanwältin Melanie Redlich: Das Ziel des Attentats sei es nicht gewesen, möglichst viele britische Soldaten zu töten – wenn das der Zweck gewesen wäre, hätten sich die Attentäter einen anderen Zeitpunkt gesucht, wenn mehr Soldaten auf dem Gelände gewesen wären. Den Soldaten sollte vielmehr demonstriert werden, dass sie auch außerhalb Großbritanniens und Irlands keinen sicheren Rückzugsraum hätten. Er räumte aber ein, dass das Risiko von verletzten oder getöteten Soldaten in Kauf genommen worden sei.
Das Gericht stellte bei einem Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen vier und fünf Jahren in Aussicht. Je nachdem, wie hoch die Reststrafe nach Abzug der Kompensation ausfalle, sei auch eine Bewährungsstrafe möglich, sagt Schoenian: „Ich gehe davon aus, dass wir mit dem Urteil eine Aufhebung des Haftbefehls erreichen werden, so dass es dem Angeklagten ermöglicht wird, auszureisen.“