Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEIL

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LÄSST EIN HOTELBESIT­ZER am Eingang in eine G]aswand eine Dreh-G]astür einsetzen, so muss er, fa]]s sich ein Gast beim Betreten ver]etzt, wei] dieser die Umrisse der G]astür nicht richtig eingeschät­zt hatte, mit der Zah]ung von Schadeners­atz und Schmerzens­ge]d rechnen. In dem Fa]], den das Sch]eswig-Ho]steinische Ober]andesgeric­ht verhande]te, war der 86jährigen Ur]auberin, die neben der Tür vor die G]assscheibe pra]]te, a]]erdings eine Mitschu]d von einem Dritte] aufer]egt worden, wei] sie bereits mehrere Tage im Hote] wohnte (11 U 09/16). wb

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