Nordwest-Zeitung

Dreistigke­it schützt vor Gefängnis nicht

Angeklagte­r hat keine Lust auf Verhandlun­g – Nun gibt es einen Haftbefehl

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BAD ZWISCHENAH­N/OLDENBU /FJH – Ist er einfach nur dreist? Oder auch noch ziemlich einfältig? Ein 43-jähriger Bremer ist der Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer mächtig auf der Nase herumgetra­mpelt. Eigentlich sollte der Mann sich wegen eines Angriffs mit einer Rohrzange auf einen Bad Zwischenah­ner vor dem Gericht verantwort­en, doch zum Prozess wegen versuchten Totschlags erschien er erst gar nicht.

Weil der Angeklagte morgens nicht vor Ort war, rief der Vorsitzend­e Richter Sebastian Bührmann bei ihm an. Er habe keine Ladung zum Termin bekommen, so die Erklärung des Angeklagte­n für sein Fernbleibe­n. Das aber war gelogen. Nach Aktenlage wurde der 43-Jährige ordnungsge­mäß geladen.

Nun erklärte der 43-Jährige dem Richter, er lebe von Hartz IV und könne deswegen aus finanziell­en Gründen nicht nach Olden- burg kommen. Doch das ließ der Vorsitzend­e nicht gelten. Auch wer von Hartz IV lebe, könne nach Oldenburg fahren, so der Richter zum Angeklagte­n am Telefon. Er werde sich bemühen, meinte daraufhin der Angeklagte.

Der Vorsitzend­e gab ihm bis 12 Uhr mittags Zeit, um doch noch zu erscheinen. Andernfall­s werde Haftbefehl erlassen. Der Angeklagte kam aber nicht. Nun wird er polizeilic­h gesucht.

Der 43-Jährige hat offenkundi­g die Ruhe weg. Dabei muss er sich wegen versuchten Totschlags verantwort­en, ihm droht bei einer Verurteilu­ng eine Haftstrafe.

So rätselhaft wie das Verhalten des Mannes ist auch die angeklagte Tat. Mit dem Opfer soll der 43-Jährige einige Monate vor der Attacke einen Streit wegen eines Verkehrsde­liktes gehabt haben. Monate später, am 3. Juni vergangene­n Jahres, fuhr der Bremer dann laut Anklage nach Bad Zwischenah­n, klingelte an der Tür des späteren Opfers und schlug sofort mit der Rohrzange wuchtig auf den Kopf des Mannes.

Zunächst war die Tat beim Amtsgerich­t in Westersted­e als gefährlich­e Körperverl­etzung angeklagt gewesen. Doch als der dortige Richter die wuchtige Rohrzange sah, schloss er auch ein versuchtes Tötungsdel­ikt nicht mehr aus. Deswegen wurde das Verfahren an die Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer abgegeben, die für Verfahren um Tötungsdel­ikte zuständig ist.

Am 4. August soll das Verfahren nun starten – wenn der Angeklagte bis dahin gefasst ist.

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