Dreistigkeit schützt vor Gefängnis nicht
Angeklagter hat keine Lust auf Verhandlung – Nun gibt es einen Haftbefehl
BAD ZWISCHENAHN/OLDENBU /FJH – Ist er einfach nur dreist? Oder auch noch ziemlich einfältig? Ein 43-jähriger Bremer ist der Oldenburger Schwurgerichtskammer mächtig auf der Nase herumgetrampelt. Eigentlich sollte der Mann sich wegen eines Angriffs mit einer Rohrzange auf einen Bad Zwischenahner vor dem Gericht verantworten, doch zum Prozess wegen versuchten Totschlags erschien er erst gar nicht.
Weil der Angeklagte morgens nicht vor Ort war, rief der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann bei ihm an. Er habe keine Ladung zum Termin bekommen, so die Erklärung des Angeklagten für sein Fernbleiben. Das aber war gelogen. Nach Aktenlage wurde der 43-Jährige ordnungsgemäß geladen.
Nun erklärte der 43-Jährige dem Richter, er lebe von Hartz IV und könne deswegen aus finanziellen Gründen nicht nach Olden- burg kommen. Doch das ließ der Vorsitzende nicht gelten. Auch wer von Hartz IV lebe, könne nach Oldenburg fahren, so der Richter zum Angeklagten am Telefon. Er werde sich bemühen, meinte daraufhin der Angeklagte.
Der Vorsitzende gab ihm bis 12 Uhr mittags Zeit, um doch noch zu erscheinen. Andernfalls werde Haftbefehl erlassen. Der Angeklagte kam aber nicht. Nun wird er polizeilich gesucht.
Der 43-Jährige hat offenkundig die Ruhe weg. Dabei muss er sich wegen versuchten Totschlags verantworten, ihm droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe.
So rätselhaft wie das Verhalten des Mannes ist auch die angeklagte Tat. Mit dem Opfer soll der 43-Jährige einige Monate vor der Attacke einen Streit wegen eines Verkehrsdeliktes gehabt haben. Monate später, am 3. Juni vergangenen Jahres, fuhr der Bremer dann laut Anklage nach Bad Zwischenahn, klingelte an der Tür des späteren Opfers und schlug sofort mit der Rohrzange wuchtig auf den Kopf des Mannes.
Zunächst war die Tat beim Amtsgericht in Westerstede als gefährliche Körperverletzung angeklagt gewesen. Doch als der dortige Richter die wuchtige Rohrzange sah, schloss er auch ein versuchtes Tötungsdelikt nicht mehr aus. Deswegen wurde das Verfahren an die Oldenburger Schwurgerichtskammer abgegeben, die für Verfahren um Tötungsdelikte zuständig ist.
Am 4. August soll das Verfahren nun starten – wenn der Angeklagte bis dahin gefasst ist.