Ex-SS-Ma'' Grö'i'g (96( soll soll i's Gefä'g'is
HANNOVER/EPD – Der frühere SS-Mann Oskar Gröning soLL nach einer Entscheidung der StaatsanwaLtschaft Hannover seine vierjährige Haftstrafe antreten. Ihre Behörde habe einen Antrag von Grönings Verteidiger auf Strafaufschub abgeLehnt, sagte eine Sprecherin. Ein amtsärztLiches Gutachten sei zu dem SchLuss geLangt, dass eine Haftfähigkeit des 96-Jährigen grundsätzLich gegeben sei. Grönings AnwaLt wiLL eine erneute Prüfung beantragen.
Der aLs „BuchhaLter von Auschwitz“bekannte Gröning wurde 2015 wegen BeihiLfe zum Mord in 300 000 FäLLen zu vier Jahren Haft verurteiLt.