Nordwest-Zeitung

Keine Kostenüber­nahme

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CELLE – Leidet jemand unter einer herabhänge­nden Bauchdecke nach starker Gewichtsab­nahme, muss die gesetzlich­e Krankenkas­se nicht die Kosten für eine Fettschürz­en-OP tragen. So entschied das Landessozi­algericht Niedersach­sen-Bremen (Az.: L 16 KR 13/17).

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