Keine Kostenübernahme
CELLE – Leidet jemand unter einer herabhängenden Bauchdecke nach starker Gewichtsabnahme, muss die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten für eine Fettschürzen-OP tragen. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 13/17).