Brandstifterin muss in Psychiatrie bleiben
BAD ZWISCHENAHN/OLDENBURG/LS – Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht gegen eine 31 Jahre alte Frau, die in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn mehrmals Brände gelegt und eine Klinikmitarbeiterin mit einem Messer bedroht hat, ist die endgültige Unterbringung der Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet worden. Bislang war die 31Jährige nur vorläufig untergebracht gewesen.
Zu den Tatzeiten im November vorigen Jahres und Anfang dieses Jahres war die Angeklagte Patientin in der Karl-Jaspers-Klinik gewesen. Aufgrund ihrer Erkrankung ist der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt worden.