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26-:ähriger war vor seinen Taten nicht auffällig – Wohnung in Bürgerfelde durchsucht
OLDENBURG – Am Dobbenteich fanden die Polizeitaucher zwar weder Diebesgut noch Tatwaffe – die Beweislast gegen den 26-jährigen Marokkaner aber scheint mittlerweile dennoch erdrückend. Nach
-Informationen sind bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Oldenburger Stadtteil Bürgerfelde nahezu alle Gegenstände gefunden worden, die den sechs schweren Raubtaten auf Prostituierte in Oldenburg, Varel und Delmenhorst zugeschrieben werden können.
Der mutmaßliche Täter befindet sich seit seiner spektakulären Flucht und gleichsam Festnahme am Dienstag vergangener Woche in Haft. In der gleichen Nacht habe er gegen 22.45 Uhr zunächst die Festnahme am Dobbenteich: Hierhin war der mutmaßliche Täter nach seinem letzten Raub nahe des Westkreuzes geflüchtet. Im Wasser wurde er gestellt.
Dienste einer Prostituierten in ihrem Privatappartement nahe des Westkreuzes genutzt, sie später mit einem großen Messer bedroht und schließlich um Bargeld und zwei Mobiltelefone beraubt. In Bürgerfelde, offenbar unweit seiner Wohnung, hatten die alarmierten Einsatzkräfte sein Fahrzeug entdeckt, dann die Verfolgung quer durch die
Stadt und mit hohem Tempo aufgenommen. An der Tirpitzstraße wurde er schließlich gestellt. Der 26-Jährige flüchtete sich ins Wasser des Dobbenteichs, konnte dort aber festgenommen werden. Die spätere Suche durch Polizeitaucher nach ebenda vermuteten Beweismitteln blieb ohne Erfolg. Der geflüchtete Verdächtige sei bis dato polizeilich
auch nicht in Erscheinung getreten, heißt es.
Dass er aber als Täter früherer gleichartiger Vorfälle in Frage kommen könnte, war offenbar schon vor seinem jüngsten Raub eine mögliche Option für die Ermittler. Bekannt waren schwere Raubtaten am 18. Mai auf eine 40jährige Prostituierte an der Cloppenburger Straße, am 26. Mai gegen eine 43-jährige privat organisierte Frau nahe des Osterkampswegs, am 16. Juni bei einer 52-Jährigen am Westkreuz und nicht zuletzt zwei Taten in Delmenhorst und Varel sowie ein weiterer Diebstahl in Oldenburg. Alle nach ähnlicher Vorgehensweise. Allein: es fehlte an tatsächlichen Beweisen.
Aller Voraussicht nach dürfte die Staatsanwaltschaft wohl bald Anklage gegen den 26-Jährigen erheben. Welche Strafe ihn erwartet, ist angesichts ausstehender Ermittlungen unklar. Möglich, dass es weitere Taten gegeben hat – im Milieu wird so etwas nur selten der Polizei gemeldet. Dennoch: Eine Freiheitsstrafe zwischen drei und fünf Jahren – abhängig von den weiteren Erkenntnissen – liegt im Bereich des Möglichen.