Steuererleichterungen für Flutopfer zugesichert
„Unbüro1ratische Soforthilfe“
HANNOVER DPA – Niedersachsens Finanzministerium will den Opfern des Hochwassers mit Steuererleichterungen und vereinfachten Verfahren helfen. Dazu zähle, dass fällige Steuern bis zum 30. November gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden könnten, teilte das Ministerium am Mittwoch in Hannover mit. Vollstreckungsmaßnahmen oder Säumniszuschläge entfielen bis dahin. Flutopfer, die Hausrat oder Kleidung wiederbeschaffen oder Schäden an Wohnung oder Haus beseitigen müssten, könnten dies als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Für Selbstständige seien Abschreibungserleichterungen sowie die Bildung steuerfreier Rücklagen vorgesehen.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte den Flutopfern zuvor „unbürokratische Soforthilfe“zugesichert. Vorgesehen war, einen Arbeitsstab zu bilden, der die Hochwasserschäden aufarbeitet.