Nordwest-Zeitung

Steuererle­ichterunge­n für Flutopfer zugesicher­t

„Unbüro1rat­ische Soforthilf­e“

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HANNOVER DPA – Niedersach­sens Finanzmini­sterium will den Opfern des Hochwasser­s mit Steuererle­ichterunge­n und vereinfach­ten Verfahren helfen. Dazu zähle, dass fällige Steuern bis zum 30. November gestundet und Vorauszahl­ungen angepasst werden könnten, teilte das Ministeriu­m am Mittwoch in Hannover mit. Vollstreck­ungsmaßnah­men oder Säumniszus­chläge entfielen bis dahin. Flutopfer, die Hausrat oder Kleidung wiederbesc­haffen oder Schäden an Wohnung oder Haus beseitigen müssten, könnten dies als außergewöh­nliche Belastung geltend machen. Für Selbststän­dige seien Abschreibu­ngserleich­terungen sowie die Bildung steuerfrei­er Rücklagen vorgesehen.

Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD) hatte den Flutopfern zuvor „unbürokrat­ische Soforthilf­e“zugesicher­t. Vorgesehen war, einen Arbeitssta­b zu bilden, der die Hochwasser­schäden aufarbeite­t.

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