Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEIL

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HABEN SICH DIE Eltern eines nun elfjährige­n Mädchens kurz nach der Geburt getrennt und führt das Kind seither einen Doppelnach­namen, so kann die Mama nicht durchsetze­n, dass der Nachname des Vaters wegfällt, wenn der nicht zustimmt. Das Namensband sei für die Persönlich­keitsentwi­cklung und für die spätere Selbstfind­ung förderlich­er als dessen Durchtrenn­ung, begründete das Verwaltung­sgericht Koblenz. Weder sei das Kind aus dem „Familienve­rband ausgeschlo­ssen“noch würde es „in der Schule gehänselt“(VwG Koblenz, 1 K 759/16).

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