VERBRAUCHERURTEIL
HABEN SICH DIE Eltern eines nun elfjährigen Mädchens kurz nach der Geburt getrennt und führt das Kind seither einen Doppelnachnamen, so kann die Mama nicht durchsetzen, dass der Nachname des Vaters wegfällt, wenn der nicht zustimmt. Das Namensband sei für die Persönlichkeitsentwicklung und für die spätere Selbstfindung förderlicher als dessen Durchtrennung, begründete das Verwaltungsgericht Koblenz. Weder sei das Kind aus dem „Familienverband ausgeschlossen“noch würde es „in der Schule gehänselt“(VwG Koblenz, 1 K 759/16).
Wirtschaftsredaktion: 0441/9988-2018 red.wirtschaft@nwzmedien.de