Betriebsfeier
KÖLN – Arbeitgeber dürfen einzelne Mitarbeiter nicht von Betriebsausflügen oder -feiern ausschließen. Das gilt auch dann, wenn sie ansonsten vom Dienst freigestellt sind. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 8 Ca 5233/16) hervor.