Nordwest-Zeitung

Betriebsfe­ier

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KÖLN – Arbeitgebe­r dürfen einzelne Mitarbeite­r nicht von Betriebsau­sflügen oder -feiern ausschließ­en. Das gilt auch dann, wenn sie ansonsten vom Dienst freigestel­lt sind. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsger­ichts Köln (Az.: 8 Ca 5233/16) hervor.

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