Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEIL

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DAS LANDGERICH­T BERLIN hat entschiede­n, dass ein Vermieter nicht die Miete erhöhen darf, wenn er einen kleinen „abschließc baren Fahrradabs­tellraum“zur Verfügung stellt, in den die knapp 30 Parteien zwölf bis 15 Räder abstellen könc nen. Allerdings darf er mehr Miete nehmen, wenn er die Wohnungen mit „wandhängen­den WCs“und Strukturhe­izkörpern als Handtuchwä­rmer ausc stattet (über die tatsächlic che Höhe muss die Vorinc stanz entscheide­n) (LG Berc lin, 67 S 375/16). wb

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