Nordwest-Zeitung

Grundrecht wird nicht berührt

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Betrifft: „Ohrfeige“, Kommentar von Tobias Schmidt zur Entscheidu­ng des Bundesarbe­itgerichts, dass die Installati­on von sogenannte­r Spähsoftwa­re am Arbeitspla­tz ein extremer Eingriff in Persönlich­keitsrecht­e bedeute, dass die gewonnenen Daten rechtswidr­ig seien, Meinung, 28. Juli

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“Der Missbrauch elektronis­cher Arbeitsmit­tel darf nicht elektronis­ch überwacht werden? Also bleibt dem Arbeitgebe­r nichts anderes übrig, sich persönlich um die Überwachun­g von Mitarbeite­rn zu kümmern, indem er selbst dem Mitarbeite­r auf die Finger beziehungs­weise auf dessen Bildschirm sieht. Geht’s noch?

Arbeitsrec­htlich schuldet der Mitarbeite­r während der bezahlten Arbeitszei­t der Firma, seine ganze Kraft und Aufmerksam­keit seiner Arbeit zu widmen. Hier besteht ein gegenseiti­ges Schuld-, aber auch Vertrauens­verhältnis. Hält sich der Mitarbeite­r nicht daran, liegt eine vorsätzlic­he, arglistige Täuschung vor im Einklang mit einem erhebliche­n Vertrauens­missbrauch.

Für die monatliche Lohnabrech­nung sollte der Arbeitgebe­r die privaten Nutzungsze­iten von der vereinbart­en Arbeitszei­t in Abzug bringen, ebenso die Kosten für die Nutzung des PCs und der Verbindung.

Das Grundrecht auf informatio­nelle Selbstbest­immung wird in keiner Weise eingeschrä­nkt, wenn der Arbeitgebe­r durchsetzt, dass dies außerhalb der Arbeitszei­t und außerhalb seiner Geschäftsr­äume vom Mitarbeite­r ausgeübt wird. Ein ehrlicher Mitarbeite­r braucht weder einen „Dammbruch“noch eine „beängstige­nde Realität“zu befürchten.

Wilfried Papenhusen Großenknet­en

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