Gericht verhandelt über nperrung
Entscheidung über umstrittene Umgehungsstraße im November
Ein Eigentümer hatte 2016 vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg geklagt. Ein Abriss ist nicht Teil des Verfahrens.
O DENBURG/BENSERSIE – Nächster Prozess im Streit um die illegale Umgehungsstraße von Bensersiel “Kreis WittmundP. Am 22. November verhandelt die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg über eine Klage auf Sperrung der umstrittenen Ortsumgehung. Das teilte das Gericht am Montag mit. „Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Straße zurückgebaut werden muss“, erklärte Gerichtssprecher KarlHeinz Ahrens.
Ein Landeigentümer, über dessen Flächen die Ortsumgehung verläuft, hatte bereits im Mai 2016 auf Sperrung der Straße geklagt. Nach Angaben des Gerichts verlangt er, „die Verurteilung der beiden Beklagten“, der Stadt Esens, zu
der Bensersiel gehört, und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese sollen den Straßenverkehr durch eine geeignete Beschilderung unterbinden und seine Grundstücke dafür nicht länger in Anspruch nehmen.
Der Eigentümer hatte in
den vergangenen Jahren mehrer Prozesse gegen die Stadt Esens gewonnen. So erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2014 den Bebauungsplan der Stadt für ungültig, weil die Straße durch ein faktisches Vogelschutzgebiet gebaut wurde.
Seit 16. Juni ist die 2,1 Kilometer lange und rund neun Millionen Euro teure Straße jetzt für den Verkehr gesperrt.
„Im Hinblick auf die mittlerweile erfolgte Sperrung der Straße durch eine entsprechende Beschilderung beanstandet der Kläger, dass diese nicht ausreichend sei, da die Straße immer noch genutzt werde und die Sperrung jederzeit wieder aufgehoben werden könne“, erklärte das Gericht dazu.
Die Naturschützer vom Wattenrat in Ostfriesland hatten jüngst eine Sperrung mit Baken gefordert. Der Wittmunder Landrat Holger Heymann “SPDP bewertet den derzeitigen Zustand dagegen „aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht als problematisch“.
Seit Anfang Juli laufen Gespräche zwischen der Stadt Esens und dem Eigentümer über ein Entschädigung. Die Rede ist von vier Millionen Euro. Im Gegenzug soll der Eigentümer seine Klagen zurückziehen. Mit dem Termin für einen neuen Prozess wächst möglicherweise der Druck auf die Kommune.