Nordwest-Zeitung

Auf Schlüssel aufpassen

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HAMM – Wer nicht auf seinen Wohnungssc­hlüssel aufpasst, bleibt möglicherw­eise nach einem Einbruch auf dem Schaden sitzen. Wird ein Diebstahl des Schlüssels durch Unachtsamk­eit ermöglicht, kann eine Hausratsve­rsicherung eine Schadensre­gulierung ablehnen. Das entschied jetzt das Oberlandes­gericht Hamm in einem entspreche­nden Urteil (Aktenzeich­en: 20 U 174/16).

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