Auf Schlüssel aufpassen
HAMM – Wer nicht auf seinen Wohnungsschlüssel aufpasst, bleibt möglicherweise nach einem Einbruch auf dem Schaden sitzen. Wird ein Diebstahl des Schlüssels durch Unachtsamkeit ermöglicht, kann eine Hausratsversicherung eine Schadensregulierung ablehnen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm in einem entsprechenden Urteil (Aktenzeichen: 20 U 174/16).