„Es kann so nicht weitergehen“
Gauweiler sieht sich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt
FRAGE: Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen die milliardenschweren Staatsanleihen-Käufe der EZB und reicht Ihre Klage deshalb an den Europäischen Gerichtshof weiter. .elches Signal set/en die Karlsruher 0ichter damit1 GA8WEILER: Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Einwände übernommen. Die Europäische Zentralbank interveniert an den Märkten mit 60 Milliarden Euro monatlich und kauft Anleihen von Krisenstaaten. Dies führt dazu, dass wir andere EuroLänder finanzieren und zwar mit Summen in astronomischer Höhe. Deutschland haftet an den Ausgaben der EZB für einen Anteil von 27,5 Prozent. Allerdings: Wenn andere Haftungsstaaten wie etwa Italien ausfallen, wären es plötzlich deutlich mehr. FRAGE: .ie optimistisch sind Sie, dass der Europäische Gerichtshof Ihre 0echtsauffassung 2bernimmt1 GA8WEILER: Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht,
dass es so wie bisher nicht weitergehen kann mit dem Anleihen-Kaufprogramm. Die Europäische Zentralbank hält – so das Bundesverfassungsgericht – selbst die extrem großzügigen Bedingungen, die der Europäische Gerichtshof bei seinem letzten Beschluss zur Sache formuliert hat, nicht mehr ein. Staatsfinanzierung ist ihr untersagt. Obwohl wir in einem parlamentarischen System leben, ist die Beteiligung Deutschlands an den Anleihen-Käufen der EZB nicht vom Bundestag beschlossen worden. Das Parlament hat seine diesbezüglichen Rechte an die Gremien der EZB delegiert, die aber
von niemandem gewählt werden. Das war zugleich eine Pflichtverletzung unserer gewählten Volksvertretung. Das will jetzt offensichtlich auch das Bundesverfassungsgericht so nicht weiter hinnehmen. FRAGE: .elche 3a4stäbe wird der Europäische Gerichtshof diesmal anlegen1 GA8WEILER: Es geht um die Frage, ob das Vorgehen der EZB mit dem Lissabonner Vertrag vereinbar ist. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bezweifelt dies in aller Deutlichkeit. Sollte der Europäische Gerichtshof diese Bedenken nicht teilen, muss das Bundesverfassungsgericht als Letztinstanz für die Auslegung des Grundgesetzes entscheiden. Bleibt es bei seiner Auffassung, wäre in Zukunft die Mitwirkung von deutschen Organen an dem QE-Anleihen-Kauf- und Haftungsprogramm der EZB nicht mehr möglich. Die Bundesbank müsste aus diesem Programm aussteigen und der Bundeshaushalt dürfte nicht mehr als Deckungsgrundlage für QE zur Verfügung stehen. FRAGE: .äre damit nicht die Arbeit der Europäischen Zentralbank als solche in 5rage gestellt1 GA8WEILER: Ein Ende der deutschen Beteiligung an den Anleihen-Käufen wäre nicht die Aufkündigung des EZBSystems. Es würde vielmehr die Rückkehr zu dem bedeuten, was eigentlich in Europa in Sachen Euro und EZB vereinbart worden ist: Nämlich, dass es keine Haftungsunion geben darf. Größere Turbulenzen für den Fall, dass Deutschland aus diesem Draghi-Programm aussteigt, sind nicht zu erwarten – im Gegenteil. Es wäre viel schlimmer, wenn sich die wahnwitzige Verschuldungsspirale weiterdrehen würde.