„Treckermaut einfordern“
Bürger drängt auf Verursacherprinzip – Verwaltung sieht keine Handhabe
Es ist still geworden um die Treckermaut – vermeintlich. Für den Benthullener Hartmut Theleker aber ist nicht das letzte Wort gesprochen.
WARDENBURG/BENTHULLEN – Se iet Srntezeit. Am Saarländer Weg in Benthullen muss man kein Landwirtschafts-Experte sein, um das zu wissen – der Lärm verrät es. Die großen Erntefahrzeuge dröhnen durch die schmale Straße. Wenn sich zwei der Kolosse begegnen, bleibt nur eins: ausweichen auf die Berme. Das Hinweisschild „Seitenstreifen nicht befahrbar“wird so regelmäßig zur Farce. „Wenn sich zwei breite Fahrzeuge entgegen kommen, müssen Fußgänger oder Radfahrer im schlimmsten Fall sogar in den Graben ausweichen“, weiß Hartmut Theleker.
Das gilt auch für die Schulkinder auf ihrem täglichen Weg. Der Anlieger des Saarländer Weges ärgert sich über die Verkehrssituation. Theleker zeigt auf die Risse in der erst vor wenigen Jahren neu asphaltierten Fahrbahn. „Diese Längsrisse zeigen, dass die Seitenränder nicht für diese Belastung durch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ausgelegt sind, die um ein Vielfaches höher ist als die eines Pkw“, sagt er (s. Kasten).
Bauamtsleiter Frank Speckmann ärgert sich auch. Darüber, dass die Diskussion um die Treckermaut und die Straßenausbaubeitragssatzung immer wieder über die Medien geführt werde. „Warum suchen die Bürger nicht das Gespräch direkt mit der Gemeinde oder nutzen die Bürgerfragestunde?“Und er widerspricht Theleker, was die Risse angeht: „Nur an einer Stelle der Straße ist ein Riss – und zwar dort, wo wir vor einiger Zeit die Kanalisation gemacht
haben“, erklärt er. Allerdings könne es bei extremer Trockenheit passieren, dass der moorige Untergrund sich zusammenziehe und es zu Kantenabbrüchen komme.
Dass die „Treckermaut“– die kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen – von der Gemeinde nicht vehementer eingefordert werde, macht Hartmut Theleker sauer. „Der Rat und die Gemeinde haben vor der Agrarbranche kapituliert“, sagt er. Hier müsse das Verursacherprinzip gelten. „Wer nachweislich Allgemeingut schädigt, muss für den Schaden aufkommen“, fordert er. Stattdessen zahlten nun mit der beschlossenen Straßenausbaubeitragssatzung auch Bürger, die die Straßen nur mit dem Pkw nutzen. Theleker ist überzeugt: Ähnlich wie bei anderen Gebührenbescheiden hätte die Gemeinde anhand feststehender Zahlen die Landwirte zur Kasse bitten
können statt zu warten, dass die Bauern freiwillig eine Ausnahmegenehmigung beantragen. „Wenn ein Betrieb 150 Kühe hat, dann weiß man, wie viele Tonnen Fäkalien ungefähr anfallen und wie oft der Landwirt mit dem Güllefass unterwegs sein muss – daraus lässt sich die Häufigkeit der Benutzung der Straßen ableiten“, rechnet Theleker vor.
Über diese Idee wundert sich Speckmann. „Wir haben diese Zahlen gar nicht. Und wenn wir sie hätten: Sollen wir ständig, sobald sich der Tierbestand ändert, einen neuen Gebührenbescheid schicken? Außerdem haben viele Landwirte ihre Flächen direkt angrenzend an ihren Hof und müssen die Straßen gar nicht nutzen.“Über die Straßenausbaubeitragssatzung zahlten nun alle Bürger – auch die Landwirte, betont Frank Speckmann. „Diese Satzung ist mit großer Mehrheit im Rat beschlossen worden – das sollte man respektieren.“