Trick mit Kasse – Bewährung für Wirt
400 000 Euro hinterzogen
OLDENBURG – Wegen Steuerhinterziehung im großen Ausmaß hat das Oldenburger Amtsgericht den Geschäftsführer eines Innenstadt-Restaurants zu einer Haftstrafe von 19 Monaten verurteilt. Der 64-Jährige muss aber nicht ins Gefängnis. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Den Ermittlungen zufolge hat der Gastronom in den Jahren 2006 bis 2013 riesige Umsätze und Gewinne, die er mit dem Restaurant erzielt hatte, dem Finanzamt gegenüber verschwiegen.
In der Regel wird in einem Restaurant jede Abrechnung durch die Registrierkasse erfasst. Nur so kann einem Gast auch eine Quittung beziehungsweise eine Rechnung ausgehändigt werden. Der Angeklagte hatte sich den Feststellungen zufolge aber etwas überlegt, um seine betrügerischen Machenschaften zu verschleiern. Um den Umfang der tatsächlich entstandenen Umsätze und Erlöse zu verschweigen, hatte er gezielt die im Betrieb genutzte Registrierkasse manipuliert, hieß es in dem Prozess.
Nach Überzeugung des Gerichtes ließ er das Kassensystem so programmieren, dass Stornobuchungen nicht offen ausgewiesen wurden. Das hieß, dass Stornierungen spurlos vorgenommen werden konnten.
Daneben wurden die über sogenannte Trainingskellner erzielten Einnahmen gar nicht erst in der Kasse erfasst. Den Feststellungen zufolge führte dies dazu, dass in den acht Jahren von 2006 bis 2013 Umsätze von fast eineinhalb Millionen Euro und Gewinne von fast einer Million Euro gegenüber dem Finanzamt verschwiegen wurden.
Dadurch kam es zur Hinterziehung von Umsatz-, Gewerbeund Körperschaftssteuern von etwa 400000 Euro. Eine Durchsuchung der Steuerfahndung im Juli 2012 hatte das aufgedeckt.
Der Angeklagte hat im Verfahren ein Geständnis abgelegt. Auch dass die Taten bereits schon lange zurückliegen, kam dem 64-Jährigen zugute. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 1200 Euro an die Staatskasse zahlen. Vor allem aber dürfte er nun die Verpflichtung haben, die hinterzogene Steuersumme zu entrichten. Und das geht richtig ins Geld.