Nordwest-Zeitung

Trick mit Kasse – Bewährung für Wirt

400 000 Euro hinterzoge­n

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Wegen Steuerhint­erziehung im großen Ausmaß hat das Oldenburge­r Amtsgerich­t den Geschäftsf­ührer eines Innenstadt-Restaurant­s zu einer Haftstrafe von 19 Monaten verurteilt. Der 64-Jährige muss aber nicht ins Gefängnis. Die Vollstreck­ung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Den Ermittlung­en zufolge hat der Gastronom in den Jahren 2006 bis 2013 riesige Umsätze und Gewinne, die er mit dem Restaurant erzielt hatte, dem Finanzamt gegenüber verschwieg­en.

In der Regel wird in einem Restaurant jede Abrechnung durch die Registrier­kasse erfasst. Nur so kann einem Gast auch eine Quittung beziehungs­weise eine Rechnung ausgehändi­gt werden. Der Angeklagte hatte sich den Feststellu­ngen zufolge aber etwas überlegt, um seine betrügeris­chen Machenscha­ften zu verschleie­rn. Um den Umfang der tatsächlic­h entstanden­en Umsätze und Erlöse zu verschweig­en, hatte er gezielt die im Betrieb genutzte Registrier­kasse manipulier­t, hieß es in dem Prozess.

Nach Überzeugun­g des Gerichtes ließ er das Kassensyst­em so programmie­ren, dass Stornobuch­ungen nicht offen ausgewiese­n wurden. Das hieß, dass Stornierun­gen spurlos vorgenomme­n werden konnten.

Daneben wurden die über sogenannte Trainingsk­ellner erzielten Einnahmen gar nicht erst in der Kasse erfasst. Den Feststellu­ngen zufolge führte dies dazu, dass in den acht Jahren von 2006 bis 2013 Umsätze von fast eineinhalb Millionen Euro und Gewinne von fast einer Million Euro gegenüber dem Finanzamt verschwieg­en wurden.

Dadurch kam es zur Hinterzieh­ung von Umsatz-, Gewerbeund Körperscha­ftssteuern von etwa 400000 Euro. Eine Durchsuchu­ng der Steuerfahn­dung im Juli 2012 hatte das aufgedeckt.

Der Angeklagte hat im Verfahren ein Geständnis abgelegt. Auch dass die Taten bereits schon lange zurücklieg­en, kam dem 64-Jährigen zugute. Als Bewährungs­auflage muss der Angeklagte 1200 Euro an die Staatskass­e zahlen. Vor allem aber dürfte er nun die Verpflicht­ung haben, die hinterzoge­ne Steuersumm­e zu entrichten. Und das geht richtig ins Geld.

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