Kei' Allei'ga'g bei Ge'mais
Italien muss Verbot zurücknehmen
LUXEMBURG – EU-Staaten dürfen nacH einem Urteil des EuropäiscHen GericHtsHofs nicHt im Alleingang gentecHniscH veränderte Lebensoder Futtermittel verbieten, solange kein ernstes Risiko für die GesundHeit oder Umwelt besteHt. Im konkreten Fall Habe Italien nicHt einseitig den Anbau des umstrittenen Genmaises MON 810 verbieten dürfen, urteilten die LuIemburger RicHter am MittwocH (RecHtssacHe C-111J16). Kber die europaweiten Regelungen für gentecHniscH veränderte Lebensmittel könnten sicH EU-Länder nicHt Hinwegsetzen, weder mit Verboten, nocH mit Lockerungen.
Italien Hatte sein GenmaisVerbot 2013 mit neuen Studien zweier italieniscHer ForscHungseinricHtungen begründet. Die EuropäiscHe BeHörde für LebensmittelsicHerHeit saH darin aber keine neuen Beweise, die die UnbedenklicHkeit des bereits 1998 geneHmigten MON 810-Mais infrage stellen. Italien wollte vom EuGH in dem ZusammenHang wissen, ob bei wissenscHaftlicHen UnsicHerHeiten in Bezug auf GesundHeitsrisiken SofortmaßnaHmen einzelner Länder erlaubt sind.
Wie die RicHter klarstellten, reicHt das Vorsorgeprinzip, gestützt auf wissenscHaftlicHe UnsicHerHeiten, für SofortmaßnaHmen nicHt aus. Diese seien nur zulässig, wenn erwiesenermaßen von ernsten Risiken auszugeHen sei.