Nordwest-Zeitung

Parteien reagieren positiv

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WANGERLAND/HANNOVER/REI – Das Strandurte­il von Deutschlan­ds höchsten Verwaltung­srichtern löst bei Niedersach­sens Parteien ein weitgehend positives Echo aus.

„Das Bundesverw­altungsger­icht hat ein weises Urteil gesprochen“, lobt FDP-Landeschef Stefan Birkner. Einerseits ermögliche der Richterspr­uch Gemeinden weiterhin, an bestimmten, besonders gepflegten und ausgestatt­eten Strandbere­ichen Eintrittsg­elder zu verlangen. „Gleichzeit­ig hat es das Recht der Bürger, freie Landschaft­en zu betreten, gestärkt“, freut sich der Liberale.

Rasche Umsetzung

Landwirtsc­haftsminis­ter Christian Meyer (Grüne) will das Urteil gründlich prüfen und möglichst rasch umsetzen. „Das Urteil ist eine gute Grundsatze­ntscheidun­g“, findet Meyer. Es sei zugleich eine „gute Grundlage“für das in Niedersach­sen geplante Naturzugan­gsgesetz. In diesem Gesetz sollen die aktuellen Rechte für den Zugang zu Stränden, Wäldern, Gewässern und Natur zusammenge­fasst werden. Allerdings wird sich erst die nächste Landesregi­erung nach der Landtagswa­hl am 15. Oktober des Themas annehmen können.

Tourist hat die Wahl

Der CDU-Tourismus-Experte Axel Miesner (Osterholz) findet es „richtig, dass Strände offen und frei nutzbar sind wie der Wald“. „Fürs Wandern oder Radfahren in der Natur zahle ich schließlic­h auch nichts“, meint Miesner. In jedem Fall habe der Tourist künftig die freie Wahl, für einen hergericht­eten Strandabsc­hnitt Geld zu zahlen, oder sich mit weniger Komfort, aber dafür gratis, zufrieden zu geben.

Der Linke-Spitzenkan­didat zur Landtagswa­hl, Hans-Henning Adler aus Oldenburg, der als Anwalt die erfolgreic­he Klage gegen die Strandgebü­hr an zwei Nordseestr­änden erstritten hat, zeigt sich hochzufrie­den. „Ein wegweisend­es Urteil, weil es für den ganzen Nordseestr­and Auswirkung­en haben wird“, betont Adler. Und er fügt hinzu: „Jetzt müssen die Gemeinde Wangerland und die anderen Nordseegem­einden ihre Regelungen ändern.“

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