Parteien reagieren positiv
WANGERLAND/HANNOVER/REI – Das Strandurteil von Deutschlands höchsten Verwaltungsrichtern löst bei Niedersachsens Parteien ein weitgehend positives Echo aus.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat ein weises Urteil gesprochen“, lobt FDP-Landeschef Stefan Birkner. Einerseits ermögliche der Richterspruch Gemeinden weiterhin, an bestimmten, besonders gepflegten und ausgestatteten Strandbereichen Eintrittsgelder zu verlangen. „Gleichzeitig hat es das Recht der Bürger, freie Landschaften zu betreten, gestärkt“, freut sich der Liberale.
Rasche Umsetzung
Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) will das Urteil gründlich prüfen und möglichst rasch umsetzen. „Das Urteil ist eine gute Grundsatzentscheidung“, findet Meyer. Es sei zugleich eine „gute Grundlage“für das in Niedersachsen geplante Naturzugangsgesetz. In diesem Gesetz sollen die aktuellen Rechte für den Zugang zu Stränden, Wäldern, Gewässern und Natur zusammengefasst werden. Allerdings wird sich erst die nächste Landesregierung nach der Landtagswahl am 15. Oktober des Themas annehmen können.
Tourist hat die Wahl
Der CDU-Tourismus-Experte Axel Miesner (Osterholz) findet es „richtig, dass Strände offen und frei nutzbar sind wie der Wald“. „Fürs Wandern oder Radfahren in der Natur zahle ich schließlich auch nichts“, meint Miesner. In jedem Fall habe der Tourist künftig die freie Wahl, für einen hergerichteten Strandabschnitt Geld zu zahlen, oder sich mit weniger Komfort, aber dafür gratis, zufrieden zu geben.
Der Linke-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Hans-Henning Adler aus Oldenburg, der als Anwalt die erfolgreiche Klage gegen die Strandgebühr an zwei Nordseestränden erstritten hat, zeigt sich hochzufrieden. „Ein wegweisendes Urteil, weil es für den ganzen Nordseestrand Auswirkungen haben wird“, betont Adler. Und er fügt hinzu: „Jetzt müssen die Gemeinde Wangerland und die anderen Nordseegemeinden ihre Regelungen ändern.“