Richti$e Adresse
BAMBERG – Ein Bußgeldbescheid muss an die richtige Adresse zugestellt werden. Ist dies nicht der Fall, tritt nach drei Monaten die Verjährung der Tat ein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervor (Az.: 3 Ss OWi 792/16).