Nordwest-Zeitung

VERBRA C ERRTEIL

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WIRD EIN 29-jähriger Autofahrer von zwei Polizeibea­mten dabei beobachtet, wie er „:ber eine rote Ampel“fährt, so kann sein Einspruch gegen den Bußgeldbes­cheid (hier in Höhe von 90 Euro) keinen Erfolg haben. Das gelte jedenfalls dann, wenn er allein im Auto war und die Beamten „gerade zum Zwecke der Fahndung von Verkehrsve­rstößen“in dem betroffene­n Ampelberei­ch abgestellt waren und „glaubhaft schildern“, dass sie „eine genaue Sicht auf die f:r den Betroffene­n maßgeblich­e Lichtzeich­enanlage gehabt haben“(Amtsgerich­t M:nchen, 912 OWi 439 Js 226501/16). wb

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