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WIRD EIN 29-jähriger Autofahrer von zwei Polizeibeamten dabei beobachtet, wie er „:ber eine rote Ampel“fährt, so kann sein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (hier in Höhe von 90 Euro) keinen Erfolg haben. Das gelte jedenfalls dann, wenn er allein im Auto war und die Beamten „gerade zum Zwecke der Fahndung von Verkehrsverstößen“in dem betroffenen Ampelbereich abgestellt waren und „glaubhaft schildern“, dass sie „eine genaue Sicht auf die f:r den Betroffenen maßgebliche Lichtzeichenanlage gehabt haben“(Amtsgericht M:nchen, 912 OWi 439 Js 226501/16). wb
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