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Ministerium fordert Maßnahmen zur Reinhaltung ein – Frist endet am 31. Dezember
Am Heiligengeistwall werden regelmäßig die Grenzwerte überschritten. Die Umwelthilfe kündigt eine Klage an.
OLDENBURG – Nun wird es ernst: Das Umweltministerium hat die Stadt ultimativ aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, mit dem die Stickoxidbelastung auf dem Heiligengeistwall nachhaltig unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm gesenkt wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte am 24. August gegen Oldenburg unter Androhung einer Klage das formale Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide (NOx) eingeleitet.
Als ersten Schritt beschloss der städtische Umweltausschuss einstimmig die Fortschreibung des kommunalen Luftreinhalteplanes. Viel Zeit bleibt nach den Worten von Umweltdezernentin Gabriele Nießen nicht. Die Maßnahmen sollen bereits zum 1. Januar 2018 greifen. Wie sie aussehen sollen, steht allerdings noch in den Sternen.
Die Verwaltung arbeite nun mit Hochdruck an einer Skizze, die bis zum 30. September vorliegen muss. Das Konzept muss bis zum 24. November vorliegen, sagte Nießen. Ziel ist es, Geld aus dem eine Milliarde großen Topf zu bekommen, mit dem die Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung finanziert werden sollen.
Welche genau das sein könnten, steht nicht fest. Denkbar wäre beispielsweise die Anschaffung eines intelligenten digitalen Verkehrsleitsystem. Die kommunale Fahrzeugflotte sei bereits auf Gasund E-Betrieb umgestellt worden. Taxikonzessionen würden nur noch an Unternehmen vergeben, die mit sauberen Autos unterwegs seien. Ohnehin sieht die Umweltdezernentin die Automobilindustrie in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Mit technischen Nachbesserungen werde sich das Problem nicht in den Griff bekommen lassen. „Wir müssen möglicherweise
unpopuläre Maßnahmen ergreifen“, blickte die Umweltdezernentin in die Zukunft. „Man müsste am Wall Fahrzeuge aussperren“, wurde Margrit Conty (SPD) deutlicher. Auf dem Heiligengeistwall wird der Grenzwert von 40 Mikrogramm außer sonntags regelmäßig überschritten. Nießen bezeichnete das Vorgehen des Umweltministeriums als blanken Aktionismus. Die Kommunen bräuchten deutlich längere Fristen zur Erarbeitung eines Konzepts.
Thomas Myslik vom BUND mahnte an, auch den Verkehr auf den Autobahnen in den Blick zu nehmen.
Die Stadt Oldenburg hat durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim untersuchen lassen, ob die Einrichtung einer Umweltzone (nach derzeit geltenden Regularien mit einer grünen Plakette) bzw. eine Einbahnstraßenregelung am Hotspot Heiligengeistwall als sinnvolle Maßnahmen in Betracht kommen könnten. Die Untersuchungen ergaben, dass die erzielbaren Wirkungen allenfalls bei ein bis etwa fünf Prozent (bezogen auf die NO2 - Gesamtbelastung) liegen.
Auch hat das GAA Hildesheim eine Abschätzung der Minderungswirkung auf die Luftschadstoffsituation am Hotspot Heiligengeistwall anhand
von Modellrechnungen für eine von hier definierte Umweltzone „blau“vorgenommen. Im Ergebnis wird rechnerisch eine mittlere Minderungswirkung der Umweltzone „blau“auf die NO2 -Gesamtbelastung von ca. acht Prozent erreicht.
Einen Schwerpunkt im Mobilitätsbereich
stellt nach Mitteilung der Stadt der Radverkehr dar, den es weiter zu stärken gilt, um die genannten Ziele zu erreichen. Das kommunale Rad- und Fußverkehrsprogramm sieht für Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und zur Verbesserung des Radund
Fußverkehrs eine Aufstockung der jährlichen Haushaltsmittel vor.
Für das Projekt Carsharing, das derzeit mit drei Anbietern etwa 30 Stationen und rund 1600 Nutzerinnen und Nutzer versorgt, wurden und werden derzeit 55000 Euro jährlich eingesetzt.