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Zuviel Nähe in der Therapie soll schwere Straftat begünstigt haben
OLDENBURG – Zuviel Nähe in der Therapie kann zu schweren Abhängigkeiten führen. Und die können schweren Straftaten den Boden bereiten. Das wurde deutlich im Prozess um einen vorgetäuschten Raubüberfall auf eine Psychotherapeutin und den Überfall auf deren Ehemann. Angeklagt in dem Verfahren waren eine 34-jährige Oldenburgerin sowie ein „Leidensgenosse“(21) der Frau. Die Jugendkammer des Landgerichtes hat sie am Dienstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beziehungsweise zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Vorsitzende Richter Dr. Dirk Reuter betitelte das Geschehen gestern als „Therapie-Super-Gau“.
Die Angeklagte, die unter einer Angststörung leidet, war eine Patientin der Therapeutin – zunächst in der Karl-Jaspers-Klinik, dann in ihrer Privatpraxis. Die Erkrankung der 34-Jährigen, der eine multiple Persönlichkeitsstörung bescheinigt wurde, bedingt es, dass sie Menschen unbewusst manipuliert und für sich einnimmt. So auch die Therapeutin: Therapiert wurde jeden Tag. Diese Nähe sei fatal gewesen, nicht professionell, so der Richter.
Die Angst vor der Angst: Die 34-Jährige beschwor im- mer wieder Krisensituationen herauf. Anfang vorigen Jahres waren es 5000 Euro, die dringend benötigt wurden, ansonsten würden Haft und Suizid folgen.
Den Mitangeklagten hatte die Angeklagte in einer früheren Therapie kennen gelernt und ihn zu ihremRettermanipuliert. Um an das Geld zu kommen, schmiedeten die beiden einen perfiden Plan. Ausgerechnet die, die ihr rund um die Uhr zur Verfügung stand, sollte ausgeraubt werden.
Während einer Therapiesitzung bei ihrer Therapeutin tauchte plötzlich maskiert der 21-Jährige auf, hielt der 34Jährigen als vermeintliches Opfer eine Scheinwaffe an den Kopf und verlangte die Herausgabe von 5000 Euro. Dass die beiden unter einer Decke steckten, ahnte die Therapeutin nicht.
Sie besorgte das Geld. Wenig später der Super-Gau. Die Therapeutin wollte mit ihrem Ehemann in den Urlaub fahren – ein Verlust der Kraftquelle.
Der 21-Jährige – als Paketbote verkleidet – suchte den Ehemann auf und schlug ihn krankenhausreif. Der Urlaub war dahin.
Das tägliche Therapieren sollte aus Sicht der vermindert schuldfähigen Angeklagten durch einen Urlaub eben nicht gefährdet werden.