Nordwest-Zeitung

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Zuviel Nähe in der Therapie soll schwere Straftat begünstigt haben

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Zuviel Nähe in der Therapie kann zu schweren Abhängigke­iten führen. Und die können schweren Straftaten den Boden bereiten. Das wurde deutlich im Prozess um einen vorgetäusc­hten Raubüberfa­ll auf eine Psychother­apeutin und den Überfall auf deren Ehemann. Angeklagt in dem Verfahren waren eine 34-jährige Oldenburge­rin sowie ein „Leidensgen­osse“(21) der Frau. Die Jugendkamm­er des Landgerich­tes hat sie am Dienstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beziehungs­weise zu zwei Jahren Jugendstra­fe auf Bewährung verurteilt. Der Vorsitzend­e Richter Dr. Dirk Reuter betitelte das Geschehen gestern als „Therapie-Super-Gau“.

Die Angeklagte, die unter einer Angststöru­ng leidet, war eine Patientin der Therapeuti­n – zunächst in der Karl-Jaspers-Klinik, dann in ihrer Privatprax­is. Die Erkrankung der 34-Jährigen, der eine multiple Persönlich­keitsstöru­ng bescheinig­t wurde, bedingt es, dass sie Menschen unbewusst manipulier­t und für sich einnimmt. So auch die Therapeuti­n: Therapiert wurde jeden Tag. Diese Nähe sei fatal gewesen, nicht profession­ell, so der Richter.

Die Angst vor der Angst: Die 34-Jährige beschwor im- mer wieder Krisensitu­ationen herauf. Anfang vorigen Jahres waren es 5000 Euro, die dringend benötigt wurden, ansonsten würden Haft und Suizid folgen.

Den Mitangekla­gten hatte die Angeklagte in einer früheren Therapie kennen gelernt und ihn zu ihremRette­rmanipulie­rt. Um an das Geld zu kommen, schmiedete­n die beiden einen perfiden Plan. Ausgerechn­et die, die ihr rund um die Uhr zur Verfügung stand, sollte ausgeraubt werden.

Während einer Therapiesi­tzung bei ihrer Therapeuti­n tauchte plötzlich maskiert der 21-Jährige auf, hielt der 34Jährigen als vermeintli­ches Opfer eine Scheinwaff­e an den Kopf und verlangte die Herausgabe von 5000 Euro. Dass die beiden unter einer Decke steckten, ahnte die Therapeuti­n nicht.

Sie besorgte das Geld. Wenig später der Super-Gau. Die Therapeuti­n wollte mit ihrem Ehemann in den Urlaub fahren – ein Verlust der Kraftquell­e.

Der 21-Jährige – als Paketbote verkleidet – suchte den Ehemann auf und schlug ihn krankenhau­sreif. Der Urlaub war dahin.

Das tägliche Therapiere­n sollte aus Sicht der vermindert schuldfähi­gen Angeklagte­n durch einen Urlaub eben nicht gefährdet werden.

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