Intensivtäter zündet seine Zelle an
26=jähriger Braker zusätzlich zu 20 Monaten Haft verurteilt
OLDENBURG/BRA:E – Wegen versuchter schwerer Brandstiftung hat das Oldenburger Landgericht jetzt einen 26 Jahre alten Intensivtäter aus Brake (Landkreis Wesermarsch) zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte, der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oldenburg eine frühere Strafe verbüßt, hatte am 8. März vorigen Jahres in seiner 1elle Bettzeug und Papier entzündet. Der Mann hatte sich wohl selbst töten wollen. Durch ein schnelles Eingreifen eines Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt konnte der Brand gelöscht werden, bevor der Fußboden Feuer fing.
Der 26-Jährige ist erheblich vorbestraft. Auf sein Konto gehen unter anderem Körperverletzungen, Bedrohungen, Beleidigungen, Drogenanbau und Trunkenheitsfahrten. Das Amtsgericht in Brake hatte ihn im vergangenen Jahr zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Drogen konsumiert
Aufgrund dieses Urteils saß der Angeklagte in der JVA Oldenburg ein. Der Braker ist hochgradig drogen- und alkoholabhängig. Im Alter von acht Jahren habe er mit dem Rauchen angefangen, ab seinem neunten Lebensjahr habe er Drogen konsumiert, erklärte der 26-Jährige vor Gericht. In Freiheit wird der Angeklagte mit Medikamenten behandelt. Im Gefängnis aber will er nicht die richtigen Medikamente erhalten haben. Das soll den Angeklagten dann offenbar dermaßen heruntergezogen haben, dass er für sich keinen anderen Ausweg mehr sah.
Auch seine gesamte Drogenkarriere und die fehlende Perspektive für das Leben nach dem Gefängnis dürften dazu beigetragen haben, den Entschluss zur Selbsttötung zu fassen.
Die 2. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Dr. Busch hatte aber noch eine Alternative zu bieten. Neben der Verurteilung zu den 20 Monaten Gefängnis ordnete die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Entziehungsanstalt an.
Zwei =ahre Aufenthalt
Das ist für den 26-Jährigen eine Chance, sein Grundübel (Drogen- und Alkoholsucht) in den Griff zu bekommen. Der Aufenthalt in der Entziehungsanstalt dauert in der Regel zwei Jahre.