Nordwest-Zeitung

Intensivtä­ter zündet seine Zelle an

26=jähriger Braker zusätzlich zu 20 Monaten Haft verurteilt

- VON FRANZ-JOSEF FGFFMANN

OLDENBURG/BRA:E – Wegen versuchter schwerer Brandstift­ung hat das Oldenburge­r Landgerich­t jetzt einen 26 Jahre alten Intensivtä­ter aus Brake (Landkreis Wesermarsc­h) zu einer Gefängniss­trafe von 20 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte, der zurzeit in der Justizvoll­zugsanstal­t (JVA) Oldenburg eine frühere Strafe verbüßt, hatte am 8. März vorigen Jahres in seiner 1elle Bettzeug und Papier entzündet. Der Mann hatte sich wohl selbst töten wollen. Durch ein schnelles Eingreifen eines Mitarbeite­rs der Justizvoll­zugsanstal­t konnte der Brand gelöscht werden, bevor der Fußboden Feuer fing.

Der 26-Jährige ist erheblich vorbestraf­t. Auf sein Konto gehen unter anderem Körperverl­etzungen, Bedrohunge­n, Beleidigun­gen, Drogenanba­u und Trunkenhei­tsfahrten. Das Amtsgerich­t in Brake hatte ihn im vergangene­n Jahr zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Drogen konsumiert

Aufgrund dieses Urteils saß der Angeklagte in der JVA Oldenburg ein. Der Braker ist hochgradig drogen- und alkoholabh­ängig. Im Alter von acht Jahren habe er mit dem Rauchen angefangen, ab seinem neunten Lebensjahr habe er Drogen konsumiert, erklärte der 26-Jährige vor Gericht. In Freiheit wird der Angeklagte mit Medikament­en behandelt. Im Gefängnis aber will er nicht die richtigen Medikament­e erhalten haben. Das soll den Angeklagte­n dann offenbar dermaßen herunterge­zogen haben, dass er für sich keinen anderen Ausweg mehr sah.

Auch seine gesamte Drogenkarr­iere und die fehlende Perspektiv­e für das Leben nach dem Gefängnis dürften dazu beigetrage­n haben, den Entschluss zur Selbsttötu­ng zu fassen.

Die 2. Große Strafkamme­r des Oldenburge­r Landgerich­tes unter Vorsitz von Richter Dr. Busch hatte aber noch eine Alternativ­e zu bieten. Neben der Verurteilu­ng zu den 20 Monaten Gefängnis ordnete die Kammer die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer geschlosse­nen Entziehung­sanstalt an.

Zwei =ahre Aufenthalt

Das ist für den 26-Jährigen eine Chance, sein Grundübel (Drogen- und Alkoholsuc­ht) in den Griff zu bekommen. Der Aufenthalt in der Entziehung­sanstalt dauert in der Regel zwei Jahre.

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