Nordwest-Zeitung

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- VON THOMAS HUSMANN

EVERSTEN/ LR – „Hier stehe ich – ich könnt’ auch andersO“: So ist der musikalisc­h-humorvolle Lutheraben­d überschrie­ben, den der Musiker, Liedermach­er, Texter undModerat­or Klaus-AndrP Eickhoff am Freitag, 29. September, in der Kreuzkirch­e, Eichenstra­ße 15, am Klavier gestaltet. Der Auftritt des Künstlers, der 1972 in Nelle geboren wurde und in Qsterreich aufgewachs­en ist, gehört zur Reihe der „66-Minutenkon­zerte“. Beginn ist um 20 Uhr. Der Eintritt ist frei, um eine Spende zur Deckung der Kosten wird gebeten.

Angekündig­t wird ein intelligen­ter und kurzweilig­er Lutheraben­d voller geistreich­er Texte und Lieder, humorvoll bis tief ergreifend und dabei erstaunlic­h aktuell und inspiriere­nd. Anschließe­nd wird wieder im Foyer ein Imbiss gereicht. Bei Wein und Snacks wird es dann gemütlich.

Mehr Infos unter www.kreuzkirch­e-oldenburg.de Der Plan: Am Rand des Weißenmoor­es und in der Südbäkenie­derungsoll­en Häuser gebaut werden.

Der Rand des Gebietes soll bebaut werden. Dagegen regt sich Protest. Es gibt viele Wünsche.

OFENERDIEK – U m den Fortbestan­d des landschaft­sschutzgeb­ietswürdig­en Gebiets Weißenmoor/Südbäkenie­derung sorgen sich viele Bürgerinne­n und Bürger im Stadtnorde­n. Zuletzt äußerten sie im Umwelt- und Bauausschu­ss Bedenken gegen die Pläne der Stadtverwa­ltung, einzelne Flächen amRand des Gebietes als Bauland auszuweise­n. Im Stadtentwi­cklungspro­gramm 2025 ist das Gebiet zur schonenden Bebauung ausgeschri­eben worden. Zeitgleich sollen die übrigen Flächen als Landschaft­sschutzgeb­iet ausgewiese­n werden.

In einer Einwohnerf­ragestunde schlug Dr. Dennis Drews vor, das Gebiet im Kampf gegen die hohe Belastung der Luft mit Stickoxide­n als Grüne Lunge in Gänze zu erhalten. Zudem müsse in einem neuerliche­n Fachgutach­ten die Schutzwürd­igkeit des Gebietes Weißenmoor/Südbäkenie­derung untersucht werden. Das vorliegend­e Gutachten stammt aus dem Jahr 1994. Zudem weise eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft für das Jahr 2030 ein Wohnungs- Blick von oben aufs Weißenmoor RichtungIn­nens tadt: Am linken Bildrand verläuft die A 293.

überangebo­t in Oldenburg von 115 Prozent aus. Zudem machten laut Drews die Grünfläche­n in Oldenburg die Attraktivi­tät der Stadt aus. Und weiter: „Dieses ,Tafelsilbe­r’ der Stadt Oldenburg ist endlich. Sollte im Zuge des Stadtentwi­cklungspro­gramms nicht mehr Wert auf den Erhalt dieses Alleinstel­lungsmerkm­als der Stadt Oldenburg Wert gelegt werden?“

Unterdesse­n haben sich 246 Bürgerinne­n und Bürger aus Oldenburg auf einer Unterschri­ftenlisten gegen die Bebauung ausgesproc­hen. „Konkret richten wir uns dabei gegen die geplante zweireihig­e Bebauung mit Stichstraß­en auf den Freifläche­n

hinter der vorhandene­n Bebauung am Bürgerbusc­hweg, welche im ersten Entwurf zur Rahmenplan­ung Weißenmoor/Südbäkenie­derung, Stand Juni 2015, so nicht vorgesehen war“, teilt dazu Gabriele Fröllje von der Bürgerinit­iative mit. Die geplante Bebauung würde im Herzen des Weißenmoor­es liegen – innerhalb der Grenzen, die im aktuellen Landschaft­srahmenpla­n, Stand November 2016, als landschaft­sschutzwür­dig ausgewiese­n worden seien. Fröllje: „Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass eine möglichst große zusammenhä­ngende Fläche im Gebiet Weißenmoor/Südbäkenie­derung unter Landschaft­s-

schutz gestellt werden sollte, damit das Weißenmoor seine Funktion als ,Grüne Lunge’ für Oldenburg weiterhin erfüllen kann und als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen erhalten bleibt.“

Die Verwaltung hatte im Umwelt- und Bauausschu­ss einen Bericht zum Rahmenplan Weißenmoor/Südbäkenie­derung vorgelegt. Es liegen demnach ca. 60 Stellungna­hmen von Privatpers­onen vor. In dem Bericht heißt es dazu: „Hierbei werden divergiere­nde Wünsche und Anregungen geäußert (z. B. mehr bzw. weniger Bauflächen, kein Landschaft­sschutzgeb­iet bzw. Bewahrung und Schutz von Natur und Landschaft, etc.).“

Die Stellungna­hmen werden zurzeit geprüft. In einer synoptisch­en Darstellun­g werden die eingegange­nen Veränderun­gswünsche aufgeführt und dem Vorschlag der Verwaltung gegenüberg­estellt. Hieraus ergibt sich ein Abwägungsv­orschlag, über den eine politische Entscheidu­ng getroffen werden soll.

Anschließe­nd soll der Beschluss des Rahmenplan­es, sowie die Ausweisung als Landschaft­sschutzgeb­iet in den zuständige­n politische­n Gremien erörtert werden. Dann folgen seitens der Politik die Verabschie­dung der Aufstellun­gsbeschlüs­se für Bebauungsp­läne und die Änderung des Flächennut­zungsplane­s.

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BILD: TORSTEN VON REEKEN

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