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EVERSTEN/ LR – „Hier stehe ich – ich könnt’ auch andersO“: So ist der musikalisch-humorvolle Lutherabend überschrieben, den der Musiker, Liedermacher, Texter undModerator Klaus-AndrP Eickhoff am Freitag, 29. September, in der Kreuzkirche, Eichenstraße 15, am Klavier gestaltet. Der Auftritt des Künstlers, der 1972 in Nelle geboren wurde und in Qsterreich aufgewachsen ist, gehört zur Reihe der „66-Minutenkonzerte“. Beginn ist um 20 Uhr. Der Eintritt ist frei, um eine Spende zur Deckung der Kosten wird gebeten.
Angekündigt wird ein intelligenter und kurzweiliger Lutherabend voller geistreicher Texte und Lieder, humorvoll bis tief ergreifend und dabei erstaunlich aktuell und inspirierend. Anschließend wird wieder im Foyer ein Imbiss gereicht. Bei Wein und Snacks wird es dann gemütlich.
Mehr Infos unter www.kreuzkirche-oldenburg.de Der Plan: Am Rand des Weißenmoores und in der Südbäkeniederungsollen Häuser gebaut werden.
Der Rand des Gebietes soll bebaut werden. Dagegen regt sich Protest. Es gibt viele Wünsche.
OFENERDIEK – U m den Fortbestand des landschaftsschutzgebietswürdigen Gebiets Weißenmoor/Südbäkeniederung sorgen sich viele Bürgerinnen und Bürger im Stadtnorden. Zuletzt äußerten sie im Umwelt- und Bauausschuss Bedenken gegen die Pläne der Stadtverwaltung, einzelne Flächen amRand des Gebietes als Bauland auszuweisen. Im Stadtentwicklungsprogramm 2025 ist das Gebiet zur schonenden Bebauung ausgeschrieben worden. Zeitgleich sollen die übrigen Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.
In einer Einwohnerfragestunde schlug Dr. Dennis Drews vor, das Gebiet im Kampf gegen die hohe Belastung der Luft mit Stickoxiden als Grüne Lunge in Gänze zu erhalten. Zudem müsse in einem neuerlichen Fachgutachten die Schutzwürdigkeit des Gebietes Weißenmoor/Südbäkeniederung untersucht werden. Das vorliegende Gutachten stammt aus dem Jahr 1994. Zudem weise eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft für das Jahr 2030 ein Wohnungs- Blick von oben aufs Weißenmoor RichtungInnens tadt: Am linken Bildrand verläuft die A 293.
überangebot in Oldenburg von 115 Prozent aus. Zudem machten laut Drews die Grünflächen in Oldenburg die Attraktivität der Stadt aus. Und weiter: „Dieses ,Tafelsilber’ der Stadt Oldenburg ist endlich. Sollte im Zuge des Stadtentwicklungsprogramms nicht mehr Wert auf den Erhalt dieses Alleinstellungsmerkmals der Stadt Oldenburg Wert gelegt werden?“
Unterdessen haben sich 246 Bürgerinnen und Bürger aus Oldenburg auf einer Unterschriftenlisten gegen die Bebauung ausgesprochen. „Konkret richten wir uns dabei gegen die geplante zweireihige Bebauung mit Stichstraßen auf den Freiflächen
hinter der vorhandenen Bebauung am Bürgerbuschweg, welche im ersten Entwurf zur Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung, Stand Juni 2015, so nicht vorgesehen war“, teilt dazu Gabriele Fröllje von der Bürgerinitiative mit. Die geplante Bebauung würde im Herzen des Weißenmoores liegen – innerhalb der Grenzen, die im aktuellen Landschaftsrahmenplan, Stand November 2016, als landschaftsschutzwürdig ausgewiesen worden seien. Fröllje: „Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass eine möglichst große zusammenhängende Fläche im Gebiet Weißenmoor/Südbäkeniederung unter Landschafts-
schutz gestellt werden sollte, damit das Weißenmoor seine Funktion als ,Grüne Lunge’ für Oldenburg weiterhin erfüllen kann und als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen erhalten bleibt.“
Die Verwaltung hatte im Umwelt- und Bauausschuss einen Bericht zum Rahmenplan Weißenmoor/Südbäkeniederung vorgelegt. Es liegen demnach ca. 60 Stellungnahmen von Privatpersonen vor. In dem Bericht heißt es dazu: „Hierbei werden divergierende Wünsche und Anregungen geäußert (z. B. mehr bzw. weniger Bauflächen, kein Landschaftsschutzgebiet bzw. Bewahrung und Schutz von Natur und Landschaft, etc.).“
Die Stellungnahmen werden zurzeit geprüft. In einer synoptischen Darstellung werden die eingegangenen Veränderungswünsche aufgeführt und dem Vorschlag der Verwaltung gegenübergestellt. Hieraus ergibt sich ein Abwägungsvorschlag, über den eine politische Entscheidung getroffen werden soll.
Anschließend soll der Beschluss des Rahmenplanes, sowie die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet in den zuständigen politischen Gremien erörtert werden. Dann folgen seitens der Politik die Verabschiedung der Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne und die Änderung des Flächennutzungsplanes.