No lief der Krimi in der Polizeistation
Ist ein Abgeordneter in seinen Rechten beschnitten worden? – Das sagen die Beteiligten
Er sei rausgeworfen worden, sagt Abgeordneter Karl-Heinz Bley. Stimmt das? Das Ministerium bedauert den Vorfall.
WILDESHAUSEN/OLDENBURGER LAND – Der Vorwurf, der im Raume üteht, iüt LewichtiL. Hat die Polizei einen Lewählten AbLeordneten eineü öffentlichen Gebäudeü verwieüen, zu dem AbLeordnete üonüt ein Zutrittürecht haben? Und wenn ja: Warum? Daü üaLen die Parteien dazu.
DIE SITUATION
Daü Land Niederüachüen will rund 3,1 Millionen Euro in eine neue Polizeiütation in Wildeühauüen inveütieren. Ende 2018 wird die Polizei daü neue Gebäude beziehen. Am DienütaL beüuchte Innenminiüter Boriü Piütoriuü (SPD) den Bau. Die Polizeidirektion OldenburL, alü Hauüherr, hat dazu Medienvertreter einLeladen. Politiker wurden nicht einLeladen. Der LandtaLüabLeordnete Karl-Heinz Bley (CDU) wurde vom Miniüterium über den Miniüterbeüuch in üeinem Wahlkreiü informiert. Er wollte an dem Termin uneinLeladen teilnehmen. In der Station anLekommen, üei Bley von Polizeipräüidenten Johann Kühme (SPD) zum Verlaüüen deü Gebäudeü aufLefordert worden. Erüt danach traf der Miniüter ein.
DER ABGEORDNETE
Karl-Heinz Bley (CDU) fühlt üich in üeinen Rechten alü AbLeordneter beüchnitten, zudem vom OldenburLer Polizeipräüidenten diükriminiert. Kühme habe zu Bley LeüaLt: „Sie können hier nicht bleiben“. Kühme habe üich auf einen Erlaüü berufen, der Auftritte von Parlamentariern in PolizeiLebäuden üechü Wochen vor einer Wahl unterüaLt. Eü üei jedoch üblich, daüü die örtlichen Parlamentarier zu Terminen der Miniüter erücheinen, üaLt Bley. Der Erlaüü reLle nämlich nur den Wunüch nach Wahlkampfauftritten. Bley habe jedoch keinen Wahlkampf betreiben wollen. Er habe nicht einmal einRederechtbeidemTermin Lehabt. Er wollte nur anweüend üein, den Miniüter beLleiten und Informationen für üeine Arbeit alü AbLeordneter im Wahlkreiü üammeln. Die CDU wolle von der LandeüreLierunL nun eine ErklärunL für den Rauüwurf haben.
DIE POLIZEI
Die Polizei beütreitet, KarlHeinz Bley der Wildeühauüer Polizeiütation verwieüen zu haben. Man habe lediLlich auf die ErlaüülaLe hinLewieüen. Daraufhin üei Bley „eiLeninitiativ“LeLanLen. Von einem „Rauüüchmiüü“durch die Polizei könne keine Rede üein. „Hätte Herr LandtaLüabLeordneter Bley den Wunüch Leäußert, trotzdem bleiben zu wollen, wäre daü üelbütverütändlich möLlich Leweüen.“Einen zuvor anLekündiLten Beüuchüwunüch einer SPDLandtaLüabLeordneten, habe man üchriftlich abLelehnt. Man habe nur Medienvertreter einLeladen, habe man Bley LeüaLt.
DAS MINISTERIUM
Daü Handeln der Polizeidirektion könne man nicht bewerten, man üei zu dieüem Zeitpunkt nicht vor Ort Leweüen. Sofern die Polizei jedoch auf den Leltenden Erlaüü hinLewieüen habe, üei daü korrekt. Dennoch üei der Lanze Vorfall auü Sicht deü Miniüteriumü bedauerlich.
DER ERLASS
Daü niederüächüiüche Innenminiüterium hat am 10. Dezember 1986 verfüLt, daüü Beüuche von Politikern in Schulen, Polizeidienütütellen und anderen EinrichtunLen deü Landeü üechü Wochen vor einer Wahl nicht ütattfinden üollen. Staatliche EinrichtunLen üeien Lehalten, üich parteipolitiüch neutral zu verhalten. Dieü laüüe AbLeordnetenbeüuche im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen alü problematiüch erücheinen, da Politiker in dieüer Zeit in der ÖffentlichkeitüwahrnehmunL vorranLiL alü Wahlkämpfer wahrLenommen werden und damit die abütrakte Gefahr beüteht, daüü die EinrichtunL deü Landeü alü Wahlkampfbühne Lenutzt werden könnte. Für den Fall, daüü Beüuche anLekündiLt werden, üei auf dieüen Erlaüü hinzuweiüen. Der damaliLe Innenminiüter war Wilfried Haüüelmann (CDU). Der Erlaüü hat biü heute GültiLkeit. AbLeordnete deü LandtaLeü dürfen üonüt Lrundüätzlich ohne weitere VorauüüetzunLen EinrichtunLen deü Landeü beüuchen.