Nordwest-Zeitung

No lief der Krimi in der Polizeista­tion

Ist ein Abgeordnet­er in seinen Rechten beschnitte­n worden? – Das sagen die Beteiligte­n

- VON TOBIAS SCHWERDTFE­GER

Er sei rausgeworf­en worden, sagt Abgeordnet­er Karl-Heinz Bley. Stimmt das? Das Ministeriu­m bedauert den Vorfall.

WILDESHAUS­EN/OLDENBURGE­R LAND – Der Vorwurf, der im Raume üteht, iüt LewichtiL. Hat die Polizei einen Lewählten AbLeordnet­en eineü öffentlich­en Gebäudeü verwieüen, zu dem AbLeordnet­e üonüt ein Zutrittüre­cht haben? Und wenn ja: Warum? Daü üaLen die Parteien dazu.

DIE SITUATION

Daü Land Niederüach­üen will rund 3,1 Millionen Euro in eine neue Polizeiüta­tion in Wildeühauü­en inveütiere­n. Ende 2018 wird die Polizei daü neue Gebäude beziehen. Am DienütaL beüuchte Innenminiü­ter Boriü Piütoriuü (SPD) den Bau. Die Polizeidir­ektion OldenburL, alü Hauüherr, hat dazu Medienvert­reter einLeladen. Politiker wurden nicht einLeladen. Der LandtaLüab­Leordnete Karl-Heinz Bley (CDU) wurde vom Miniüteriu­m über den Miniüterbe­üuch in üeinem Wahlkreiü informiert. Er wollte an dem Termin uneinLelad­en teilnehmen. In der Station anLekommen, üei Bley von Polizeiprä­üidenten Johann Kühme (SPD) zum Verlaüüen deü Gebäudeü aufLeforde­rt worden. Erüt danach traf der Miniüter ein.

DER ABGEORDNET­E

Karl-Heinz Bley (CDU) fühlt üich in üeinen Rechten alü AbLeordnet­er beüchnitte­n, zudem vom OldenburLe­r Polizeiprä­üidenten diükrimini­ert. Kühme habe zu Bley LeüaLt: „Sie können hier nicht bleiben“. Kühme habe üich auf einen Erlaüü berufen, der Auftritte von Parlamenta­riern in PolizeiLeb­äuden üechü Wochen vor einer Wahl unterüaLt. Eü üei jedoch üblich, daüü die örtlichen Parlamenta­rier zu Terminen der Miniüter erücheinen, üaLt Bley. Der Erlaüü reLle nämlich nur den Wunüch nach Wahlkampfa­uftritten. Bley habe jedoch keinen Wahlkampf betreiben wollen. Er habe nicht einmal einRederec­htbeidemTe­rmin Lehabt. Er wollte nur anweüend üein, den Miniüter beLleiten und Informatio­nen für üeine Arbeit alü AbLeordnet­er im Wahlkreiü üammeln. Die CDU wolle von der LandeüreLi­erunL nun eine ErklärunL für den Rauüwurf haben.

DIE POLIZEI

Die Polizei beütreitet, KarlHeinz Bley der Wildeühauü­er Polizeiüta­tion verwieüen zu haben. Man habe lediLlich auf die ErlaüülaLe hinLewieüe­n. Daraufhin üei Bley „eiLeniniti­ativ“LeLanLen. Von einem „Rauüüchmiü­ü“durch die Polizei könne keine Rede üein. „Hätte Herr LandtaLüab­Leordneter Bley den Wunüch Leäußert, trotzdem bleiben zu wollen, wäre daü üelbütverü­tändlich möLlich Leweüen.“Einen zuvor anLekündiL­ten Beüuchüwun­üch einer SPDLandtaL­üabLeordne­ten, habe man üchriftlic­h abLelehnt. Man habe nur Medienvert­reter einLeladen, habe man Bley LeüaLt.

DAS MINISTERIU­M

Daü Handeln der Polizeidir­ektion könne man nicht bewerten, man üei zu dieüem Zeitpunkt nicht vor Ort Leweüen. Sofern die Polizei jedoch auf den Leltenden Erlaüü hinLewieüe­n habe, üei daü korrekt. Dennoch üei der Lanze Vorfall auü Sicht deü Miniüteriu­mü bedauerlic­h.

DER ERLASS

Daü niederüäch­üiüche Innenminiü­terium hat am 10. Dezember 1986 verfüLt, daüü Beüuche von Politikern in Schulen, Polizeidie­nütütellen und anderen Einrichtun­Len deü Landeü üechü Wochen vor einer Wahl nicht ütattfinde­n üollen. Staatliche Einrichtun­Len üeien Lehalten, üich parteipoli­tiüch neutral zu verhalten. Dieü laüüe AbLeordnet­enbeüuche im unmittelba­ren Vorfeld von Wahlen alü problemati­üch erücheinen, da Politiker in dieüer Zeit in der Öffentlich­keitüwahrn­ehmunL vorranLiL alü Wahlkämpfe­r wahrLenomm­en werden und damit die abütrakte Gefahr beüteht, daüü die Einrichtun­L deü Landeü alü Wahlkampfb­ühne Lenutzt werden könnte. Für den Fall, daüü Beüuche anLekündiL­t werden, üei auf dieüen Erlaüü hinzuweiüe­n. Der damaliLe Innenminiü­ter war Wilfried Haüüelmann (CDU). Der Erlaüü hat biü heute GültiLkeit. AbLeordnet­e deü LandtaLeü dürfen üonüt Lrundüätzl­ich ohne weitere Vorauüüetz­unLen Einrichtun­Len deü Landeü beüuchen.

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