Nordwest-Zeitung

Ex-Lehrer beißt sich an Zahnärztin fest

8andgerich­t zieht Schlussstr­ich

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Freitagmor­gen, 10 Uhr: Vor dem Oldenburge­r Landgerich­t wird ein Streit beendet, der fünf Jahre lang Gerichte, Omter und Behörden in Atem hielt. Es geht um die Zähne eines pensionier­ten Lehrers, genauer gesagt, um die fehlenden Zähne des fast 80-Jährigen. Er hatte 2012 einer Oldenburge­r Zahnärztin Abrechnung­sbetrug vorgeworfe­n und sie angezeigt. Es seien unter anderem Zähne abgerechne­t worden, die es schon gar nicht mehr gegeben habe, so der schwere Vorwurf.

Die Zahnlücken mussten wegen der Anfertigun­g einer Prothese mit berücksich­tigt werden – alles korrekt. Doch der 80-Jährige fühlte sich im Recht. Die Zahnärztin musste sich erklären, die Patientena­kte wurde studiert, Röntgenbil­der geprüft. Eine Schiedsste­lle wurde bemüht, die Zahnärztek­ammer eingeschal­tet. Zivilgeric­hte wurden angerufen, Gutachten erstellt und Sachverstä­ndige gehört. Das Ergebnis: Der Zahnärztin war nichts vorzuwerfe­n.

Das war aber nur die Meinung der Experten, nicht die des 80-Jährigen. Richtern, die nicht wollten wie er, unterstell­te er Rechtsbeug­ung und überzog Staatsanwä­lte mit Dienstaufs­ichtsbesch­werden. Vergebens: Das Verfahren gegen die Orztin wurde eingestell­t und eines gegen den Pädagogen wegen falscher Verdächtig­ung eingeleite­t. In einem ersten Prozess wurde er vom Amtsgerich­t zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Das akzeptiert­e der Angeklagte, der mittlerwei­le mehrere Zahnärzte und Rechtsanwä­lte verschliss­en hat, nicht. Auch die Staatsanwa­ltschaft – mittlerwei­le stocksauer – legte Berufung ein. So bescheinig­te der Anklagever­treter dem 80Jährigen eine „Puerulator­ische Grundhaltu­ng“und wollte ihn empfindlic­h bestraft sehen. Doch die Berufungsk­ammer schlug eine Einstellun­g des Verfahrens vor, damit endlich Ruhe ist. Zur Einstellun­g kam es. Ob es auch zur Ruhe kommt, bleibt abzuwarten.

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