,it -ualifikation aus Ausland neu starten
Das Beispiel Sohhrab Hossini
Anerkennungsurkunde übergeben (von links): Björn Hotes, Sohhrab Hossini und Christine Leemhuis
OLDENBURG/RZK – Wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt, fragt sich meist: Was kann ich hier mit den Qualifikationen aus meiner alten Heimat anfangen? Dabei hilft unter anderem die Handwerkskammer (HWK) in Oldenburg.
Um was geht es konkret? Bei der Kammer erzählt man das Beispiel von Sohhrab Hossini. „Seine Berufserfahrung aus Afghanistan hat ihn zu einem geschätzten Kollegen in der Damenschneiderei des Oldenburgischen Staatstheaters gemacht. Jetzt hat er die Qualifikation auch schriftlich“, teilte die HWK mit.
Ob Ärmel, Kragen, Innenfutter oder Tasche – bei der Arbeit daran sei Sohhrab Hossini in seinem Element. Der 40-Jährige besitze reichlich Berufserfahrung sowohl im Damen- als auch im Herrenbereich des Maßschneiderhandwerks.
Die meisten seiner Berufsjahre hat er in Afghanistan verbracht. Ende 2012 ist er nach Oldenburg gekommen.
Hossini sagt über sein Leben: „Inzwischen sind wir wie eine deutsche Familie. Morgens gehen alle aus dem Haus, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen.“
Eine wichtige Etappe auf
dem Weg der Integration sei der Vater von drei Kindern zusammen mit Christine Leemhuis von der Handwerkskammer Oldenburg gegangen. Sie setze Anerkennungen von im Ausland erworbenen Qualifikationen um.
„Bei Herrn Hossini war zusätzlich zu seinen Unterlagen eine praktische Überprüfung nötig, die Schneidermeister David Kahe abgenommen hat“, erläuterte Leemhuis. Grundlage für die Anstellung Hossinis am Oldenburgischen Staatstheater war dann noch ein fünfmonatiges Praktikum. „Er hat vom ersten Tag an sauber gearbeitet. Es waren nur kleine Unterschiede zum deutschen Standard vorhanden. Vor allem ist er sehr lernund wissbegierig“, lobt Björn Hotes seinen Kollegen in der Damenschneiderei.
Hintergrund der oldenburgischen Erfolgsstory um die Anerkennung von Qualifikationen: Ausländische Berufsqualifikationen werden seit 2012 auf Basis eines Bundesgesetzes anerkannt. „Es gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird“, erläutert die Kammer. Kontakt: leemhuis@hwk-oldenburg.de