Vorbereitungen für UrnengDng lDufen Duf Hochtouren
Unterlagen für Briefwahl rechtzeitig beantragen – Einige 0ahllokale ziehen um
OLDENBURG/LR – Der Countdown für die Landtagswahl am Sonntag, 15. Oktober, läuft: „Es ist alles vorbereitet“, sagt Kreiswahlleiter Ralph Wilken. In den zwei Oldenburger Wahlkreisen sind 88 Urnen- und 18 Briefwahllokale eingerichtet. Die Wahllokale 301, 303 und 304 ziehen um und befinden sich in diesem Jahr in der Grundschule Bloherfelde, Schramperweg 57. Die Wahllokale 403, 404 und 405 sind wie schon bei der Bundestagswahl in der Mensa der Oberschule Ofenerdiek.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss im Wahlbüro die entsprechenden Unterlagen beantragen. Die ausgefüllten und richtig gepackten Wahlbriefunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 15. Oktober, um 18 Uhr im Wahlbüro, Pferdemarkt 14, eingehen. Zum Beantragen der Briefwahlunterlagen bleibt nicht mehr viel Zeit: Noch bis Mittwoch, 11. Oktober, 12 Uhr, können Briefwahlunterlagen online unter www.oldenburg.de/wahlen oder per E-Mail an briefwahl@stadt-oldenburg.de angefordert werden. Danach ist eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr garantiert. Das Wahlbüro empfiehlt daher, ab Mittwoch nur noch persönlich im Gebäude am Pferdemarkt 14 vorbeizukommen, um die Briefwahlunterlagen direkt anzufordern oder abzuholen. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann noch bis Freitag, 13. Oktober, 13 Uhr, dort beantragt werden.
Eine Stimmabgabe ist auch direkt vor Ort im Wahlbüro möglich. Dazu ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Das Interesse daran, vorab zu wählen, ist enorm: Bis Freitagmittag hat das Wahlbüro bereits fast 11000 Wahlscheine ausgestellt. Das Wahlbüro ist montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 12 Uhr geöffnet, zudem am Samstag, 7. Oktober, zusätzlich von 10 bis 14 Uhr. Am Freitag, 13. Oktober, ist das Wahlbüro von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Am Samstag, 14. Oktober, kann in Ausnahmefällen von 9 bis 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden, wenn der Wähler glaubhaft versichern kann, dass der beantragte Wahlschein nicht bei ihm angekommen ist. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheines auch noch am Wahlsonntag, 15. Oktober, von 8 bis 15 Uhr möglich.