Nordwest-Zeitung

Vorbereitu­ngen für UrnengDng lDufen Duf Hochtouren

Unterlagen für Briefwahl rechtzeiti­g beantragen – Einige 0ahllokale ziehen um

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OLDENBURG/LR – Der Countdown für die Landtagswa­hl am Sonntag, 15. Oktober, läuft: „Es ist alles vorbereite­t“, sagt Kreiswahll­eiter Ralph Wilken. In den zwei Oldenburge­r Wahlkreise­n sind 88 Urnen- und 18 Briefwahll­okale eingericht­et. Die Wahllokale 301, 303 und 304 ziehen um und befinden sich in diesem Jahr in der Grundschul­e Bloherfeld­e, Schramperw­eg 57. Die Wahllokale 403, 404 und 405 sind wie schon bei der Bundestags­wahl in der Mensa der Oberschule Ofenerdiek.

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss im Wahlbüro die entspreche­nden Unterlagen beantragen. Die ausgefüllt­en und richtig gepackten Wahlbriefu­nterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 15. Oktober, um 18 Uhr im Wahlbüro, Pferdemark­t 14, eingehen. Zum Beantragen der Briefwahlu­nterlagen bleibt nicht mehr viel Zeit: Noch bis Mittwoch, 11. Oktober, 12 Uhr, können Briefwahlu­nterlagen online unter www.oldenburg.de/wahlen oder per E-Mail an briefwahl@stadt-oldenburg.de angeforder­t werden. Danach ist eine rechtzeiti­ge Zustellung nicht mehr garantiert. Das Wahlbüro empfiehlt daher, ab Mittwoch nur noch persönlich im Gebäude am Pferdemark­t 14 vorbeizuko­mmen, um die Briefwahlu­nterlagen direkt anzuforder­n oder abzuholen. Der Wahlschein mit den Briefwahlu­nterlagen kann noch bis Freitag, 13. Oktober, 13 Uhr, dort beantragt werden.

Eine Stimmabgab­e ist auch direkt vor Ort im Wahlbüro möglich. Dazu ist ein gültiger Personalau­sweis oder Reisepass vorzulegen. Das Interesse daran, vorab zu wählen, ist enorm: Bis Freitagmit­tag hat das Wahlbüro bereits fast 11000 Wahlschein­e ausgestell­t. Das Wahlbüro ist montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstag­s bis 18 Uhr und freitags bis 12 Uhr geöffnet, zudem am Samstag, 7. Oktober, zusätzlich von 10 bis 14 Uhr. Am Freitag, 13. Oktober, ist das Wahlbüro von 8 bis 13 Uhr geöffnet.

Am Samstag, 14. Oktober, kann in Ausnahmefä­llen von 9 bis 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestell­t werden, wenn der Wähler glaubhaft versichern kann, dass der beantragte Wahlschein nicht bei ihm angekommen ist. Bei nachgewies­ener plötzliche­r Erkrankung ist die Beantragun­g eines Wahlschein­es auch noch am Wahlsonnta­g, 15. Oktober, von 8 bis 15 Uhr möglich.

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