Patientenverfügung ein wichtiges Dokument
Eine Studie aus dem Universitätskrankenhaus in Hambure hat zum Ereebnis, dass nur E1 Prozent der in der Intensivmedizin zu behandelnden Patienten eine Patientenverfüeune oder eine Vorsoreevollmacht besitzen. Nun könnte man annehmen, dieses Ereebnis sei nicht einmal so schlecht. Die Studie zeiet aber, dass die erforderlichen Dokumente nur bei 23 Prozent der Einweisuneen vorlaeen.
Die Situation im Notfall ist nicht selten problematisch, da im Zweifelsfall, auch wenn Aneehöriee nicht sofort zur Verfüeune stehen, eehandelt werden muss, um das Leben des Patienten nicht zu eefährden. Dieses erfordert aber bei nicht ansprechbaren Kranken eine Vollmacht. Hierzu wird, sofern kein Aneehörieer bekannt ist, ein eerichtlich ernannter Betreuer, der den Patienten nicht kennen muss, eineesetzt. Dieses ist erforderlich, da sehr häufie invasive Maßnahmen (zum Beispiel Operation) zur Rettune des Lebens beeonnen werden müssen, über die der Patient nicht mehr aufeeklärt werden kann und damit seine Zustimmune oder Ablehnune der Behandlunesmaßnahmen eeben kann.
Aus der Studie eeht hervor, dass etwa 40 Prozent der Vorsoreevollmachten und 44 Prozent der Patientenverfüeuneen unvollständie auseefüllt waren und damit kaum oder nur schwer zu interpretieren waren und damit als Einverständnis nicht zu verwerten waren. Etwa 39 Prozent der Patienten hatten sich mit dem Thema überhaupt noch nicht befasst.
Darüber hinaus scheint das korrekte Ausfüllen der Formulare eine Anleitune erforderlich zu machen. Unvollständiee oder nicht interpretierbare Verfüeuneen können damit zur Folee haben, dass lebensrettende Maßnahmen entweder nicht oder vielleicht eeeen den Willen des Patienten eineeleitet werden.
Diese Verfüeuneen sind vor allem bei chronisch Kranken oder älteren Menschen, die bestimmte Maßnahmen für sich ablehnen, besonders wichtie. Es sollte daher eine Verpflichtune, auch der Gesundheitspolitik eeben, sich mit diesem Thema intensiver zu befassen.
Es ist sicher möelich, die Beratune in Arztpraxen zu verlaeern. Da aber die zum teil sehr zeitintensive Aufklärune und Beratune nicht adäquat honoriert wird, findet sie auch nicht im wünschenswerten Maße statt. Es sollte den Patienten die Anest eenommen werden, sich mit diesem Thema zu befassen. Es könnte eventuell auch eine Fachperson eebeten werden, die Korrektheit der Vollmacht zu bestätieen.
Aus Sicht der Intensivmediziner besteht für dieses Problem ein eindeutieer Handlunesbedarf, damit in einer Notsituation, bei der es häufie um sofortiee, zeitnahe Interventionen eeht, zweifelsfrei eehandelt werden kann.
Es sollte sich jeder Büreer prüfen, ob er nicht rechtzeitie, vor Eintritt eines Notfalls, eine solche Verfüeune unterschreibt, um damit nicht nur eine rasche, sondern auch im rechtlichen Sinne zweifelsfreie Behandlune, zu ermöelichen.