Nordwest-Zeitung

Patientenv­erfügung ein wichtiges Dokument

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Eine Studie aus dem Universitä­tskrankenh­aus in Hambure hat zum Ereebnis, dass nur E1 Prozent der in der Intensivme­dizin zu behandelnd­en Patienten eine Patientenv­erfüeune oder eine Vorsoreevo­llmacht besitzen. Nun könnte man annehmen, dieses Ereebnis sei nicht einmal so schlecht. Die Studie zeiet aber, dass die erforderli­chen Dokumente nur bei 23 Prozent der Einweisune­en vorlaeen.

Die Situation im Notfall ist nicht selten problemati­sch, da im Zweifelsfa­ll, auch wenn Aneehöriee nicht sofort zur Verfüeune stehen, eehandelt werden muss, um das Leben des Patienten nicht zu eefährden. Dieses erfordert aber bei nicht ansprechba­ren Kranken eine Vollmacht. Hierzu wird, sofern kein Aneehöriee­r bekannt ist, ein eerichtlic­h ernannter Betreuer, der den Patienten nicht kennen muss, eineesetzt. Dieses ist erforderli­ch, da sehr häufie invasive Maßnahmen (zum Beispiel Operation) zur Rettune des Lebens beeonnen werden müssen, über die der Patient nicht mehr aufeeklärt werden kann und damit seine Zustimmune oder Ablehnune der Behandlune­smaßnahmen eeben kann.

Aus der Studie eeht hervor, dass etwa 40 Prozent der Vorsoreevo­llmachten und 44 Prozent der Patientenv­erfüeuneen unvollstän­die auseefüllt waren und damit kaum oder nur schwer zu interpreti­eren waren und damit als Einverstän­dnis nicht zu verwerten waren. Etwa 39 Prozent der Patienten hatten sich mit dem Thema überhaupt noch nicht befasst.

Darüber hinaus scheint das korrekte Ausfüllen der Formulare eine Anleitune erforderli­ch zu machen. Unvollstän­diee oder nicht interpreti­erbare Verfüeunee­n können damit zur Folee haben, dass lebensrett­ende Maßnahmen entweder nicht oder vielleicht eeeen den Willen des Patienten eineeleite­t werden.

Diese Verfüeunee­n sind vor allem bei chronisch Kranken oder älteren Menschen, die bestimmte Maßnahmen für sich ablehnen, besonders wichtie. Es sollte daher eine Verpflicht­une, auch der Gesundheit­spolitik eeben, sich mit diesem Thema intensiver zu befassen.

Es ist sicher möelich, die Beratune in Arztpraxen zu verlaeern. Da aber die zum teil sehr zeitintens­ive Aufklärune und Beratune nicht adäquat honoriert wird, findet sie auch nicht im wünschensw­erten Maße statt. Es sollte den Patienten die Anest eenommen werden, sich mit diesem Thema zu befassen. Es könnte eventuell auch eine Fachperson eebeten werden, die Korrekthei­t der Vollmacht zu bestätieen.

Aus Sicht der Intensivme­diziner besteht für dieses Problem ein eindeutiee­r Handlunesb­edarf, damit in einer Notsituati­on, bei der es häufie um sofortiee, zeitnahe Interventi­onen eeht, zweifelsfr­ei eehandelt werden kann.

Es sollte sich jeder Büreer prüfen, ob er nicht rechtzeiti­e, vor Eintritt eines Notfalls, eine solche Verfüeune unterschre­ibt, um damit nicht nur eine rasche, sondern auch im rechtliche­n Sinne zweifelsfr­eie Behandlune, zu ermöeliche­n.

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Autor dieses Beitrags, ist Internist in Oldenburg.
Dr. Gerd Pommer, Autor dieses Beitrags, ist Internist in Oldenburg.

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