Zukunft des Fl!hmarktes sicher
Gemeinde plant keine Verbote – Gerichtsurteil sor1t 23r Verunsicherun1
SANDKRUG – Richtig etwas los war am Sonntag auf dem Auvers-le-Hamon-Platz in Sandkrug. Das sonnige Wetter motivierte viele Sandkruger und auswärtige Gäste, den letzten Flohmarkttermin in diesem Jahr für eine Schnäppchenjagd zu nutzen.
Ganz vorne im Eingangsbereich wachte Heide Stöver darauf, dass alles mit rechten Dingen zuging. Die Munderloherin, in diesem Jahr erstmals offizielle Ordnerin für die Veranstaltung, zog um 12 Uhr mittags schon ein positives Fazit. „Die Leute kommen und freuen sich, dass es uns gibt.“
Bereits um 4.30 Uhr hatte der lange Arbeitstag der Ordnerin begonnen. Die ersten Aussteller reisten immer schon am Vorabend mit ihren vollgepackten Wagen und
Ständen an, berichtete sie. „Wir haben viele treue Marktbeschicker und auch ein Stammpublikum, das immer gerne bei uns nach gebrauchten Sachen aus Privatbesitz sucht“, erzählte sie. DI P ÄN FLR 2018
Vor ihr auf dem Tisch in einer Glasschale lagen zum
Mitnehmen kleine Flyer mit den Terminen fürs kommende Jahr. Geplant sind wieder acht Veranstaltungen an folgenden Sonntagen: 4. März, 8. April, 6. Mai, 3. Juni, 1. Juli, 5. August, 9. September und 7. Oktober. Dennoch sehen manche Aussteller und auch Flohmarktbesucher über dem „Ausflugs & Flohmarkt“in Sandkrug ziehen in naher Zukunft dunkle Wolken aufziehen. „Die Politik will uns den Flohmarkt kaputt machen“, fasste Heide Stöver die Ängste zusammen. OVG-URT I V RUNSICH RT
In der Tat herrscht zurzeit unter den Marktbeschickern große Unruhe, ausgelöst durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg im April dieses Jahres.
Das OVG hatte darin eine Entscheidung der Stadt Friesoythe bestätigt, einem Flohmarktveranstalter keine Sondergenehmigungen für Märkte an Sonntagen zu erteilen. Der Veranstalter hatte bis in die oberste Instanz Beschwerde gegen die Entscheidung der Kommune eingelegt, da er über 20 Jahre lang mit dem Segen der zuständigen Behörden an fünf Sonntagen im Jahr Märkte anbieten konnte.
In der Begründung des Gerichts heißt es aber, dass die Flohmärkte dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen würden und somit zu Recht verboten seien. OB VOM BLRG RM IST R
Was bedeutet das für die Zukunft der Sandkruger Flohmärkte? Sind die Termine fürs nächste Jahr womöglich jetzt hinfällig? Hattens Bürgermeister Christian Pundt gab auf Anfrage der Ð am Sonntagnachmittag ganz klar Entwarnung. „Das Thema ist für mich völlig neu. Die Gemeinde möchte hier keine Verbote erteilen. Warum auch? Ich habe aus der Politik bisher nichts Gegenteiliges, also Negatives vernommen. Ich freue mich vielmehr über die tollen Veranstaltungen hier bei uns in der Gemeinde und dazu gehören auch unsere tollen Flohmärkte“, so Pundt.