Streit über Vergabe-Affären bis zur letzten Minute
Rot/Grün und Opposition ziehen unterschiedliche Bilanz des Untersuchungsausschusses
HANNOVER – Der Streit über Vergabe-Pannen der Landesregierung dauert bis zur letzten Minute im Untersuchungsausschuss des Landtags: Während SPD und Grüne „Fehler“sehen, „die sich durch alle Landesregierungen ziehen“, sprechen CDU und FDP von „unzähligen Rechtsverstößen bei öffentlichen Aufträgen“. Mit dieser höchst unterschiedlichen Bewertung beendet das Gremium seine Arbeit vier Tage vor der Landtagswahl. Der nächste Landtag hat keinen Auftrag, sich dem Thema zu widmen.
CDU-Obmann Uwe Schünemann sieht aber genügend Anhaltspunkte für die Staatsanwaltschaft, „die bisherigen Ermittlungen auszuweiten“. „Es ist nun die Aufgabe der Staatsanwaltschaften, offene Fragen zu klären“, sagte Schünemann, der sich nach der Befragung von Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) am Dienstag nochmals bestätigt sah: Die „rechtswidrige Vergabe“eines Auftrags für eine Studie sei nun „eindeutig bewiesen“.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) müsse nach dem aktuell bekannt gewordenen „massiven Bruch des Vergaberechts personelle Konsequenzen ziehen“, fordert der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Christian Grascha. „Es ist bedauerlich, dass all diese Vorgänge erst in der letzten Sitzung des Ausschusses aufgedeckt werden konnten“, sagt der Liberale.
„Die Ergebnisse im Untersuchungsausschuss haben gezeigt, dass die Vergabepraxis der niedersächsischen Landesverwaltung bislang anfällig für Fehler gewesen ist. Die Vergabefehler lassen sich jedoch ganz klar nicht auf Legislaturperioden beschränken“, lautet die Bilanz von Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) und Gerald Heere (Grüne). Für Emmerich-Kopatsch steht fest: „Wir haben aus Fehlern bei Vergaben gelernt, die CDU aber greift wie auch in allen anderen Untersuchungsausschüssen dieser Wahlperiode zu ihren üblichen unsauberen Methoden: Spekulationen, Konstruktionen, Halbwahrheiten, manipulative Zeugenbefragungen und keine Fakten.“Für Heere waren die Vergabeverstöße im Wirtschafts- und Sozialministerium sowie in der Staatskanzlei „überwiegend nicht vorsätzliche, sondern fahrlässige Verfehlungen“.