Versicherungspflicht für Drohnenpiloten
I n Deutschland sind etwa 400 000 Drohnen im Einsatz, schätzt die Stiftung Warentest. Sie können viel Schaden anrichten, wenn der Pilot etwa die Kontrolle über das Gerät verliert und es auf einer Autobahn heruntergeht. Der Halter einer Drohne – das ist in der Regel der Eigentümer–haftet dafür laut Luftverkehrs gesetz. Das gilt selbst dann, wenn den Piloten kein Verschulden trifft. Das Gesetz verpflichtet die Drohnenhalter, sich gegen Schäden zu versichern. Die Pflicht gilt unabhängig vom Gewicht für alle Drohnen.
Die besten Tarife
Ihrer Versicherungspflicht kommen Drohnenpiloten nach, indem sie zum Beispiel eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Drohnenschutz bietet. Die besten Familientarife mit Drohnenschutz kommen laut Zeitschrift „test“(10/17) von der Basler Versicherung (Ambiente Top, 82 Euro Jahresbeitrag) und der VHV (Klassik-Garant Exklusiv für 92 Euro im Jahr). Mit beiden Policen sind Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm versichert.
Gewerbliche Nutzung
Schwerere Drohnen über fünf Kilogramm sind meist nur über Spezialpolicen versicherbar. Die kosten oft mehr als Privathaltpflichttarife. Sie bieten aber auch mehr. Wer seine Drohne auch gewerblich nutzt, etwa weil er die Fotos verkauft, ist über die Privathaftpflicht nicht geschützt. Über eine Drohnenhaftpflichtpolice kann er die gewerbliche Nutzung absichern. Auch der Kreis der geschützten Personen ist bei Spezialpo licen oft größer, da nicht nur Familienangehörige, sondern auch Freunde versichert sind. Die „Finanztest“-Kollegen empfehlen zehn Millionen Euro Versicherungssumme. Das Drohnenhaftpflichtangebot von HDI Global für die private und gewerbliche Drohnennutzung kostet etwa 350 Euro im Jahr. Die Drohne darf bis zu 25 Kilogramm wiegen.
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