Nordwest-Zeitung

Weitere Vorwürfe gegen Vergleichs­portal

Versicheru­ngsvertret­er rufen Gericht gegen Check24 zu Hilfe

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MÜNCHEN/DPA – Der Rechtsstre­it zwischen dem Vergleichs­portal Check24 und Versicheru­ngsvertret­ern droht zu eskalieren: Der Bundesverb­and für Versicheru­ngskaufleu­te (BVK) hat in dieser Woche das Landgerich­t München angerufen. Verbandspr­äsident Michael Heinz und seine Kollegen werfen dem Internetun­ternehmen vor, ein im April ergangenes Urteil des Oberlandes­gerichts München nicht ausreichen­d umgesetzt zu haben.

Die Richter hatten Check24 dazu verdonnert, seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicheru­ng besser zu informiere­n. Das Portal muss seither den Kunden vor Vertragsab­schluss ausdrückli­ch mitteilen, dass das Unternehme­n als Makler agiert.

„Uns geht es um den Verbrauche­rschutz und die Gleichbeha­ndlung“, sagte BVK-Präsident Heinz. „Es müssen gleiche Spielregel­n für alle gelten.“Das Landgerich­t soll nun überprüfen, ob Check24 gegen das Urteil verstoßen hat. Falls die Richter das bejahen, droht dem Internet-Unternehme­n

eine Strafzahlu­ng.

Check24 will nun den Spieß umdrehen und seinerseit­s zu juristisch­en Mitteln greifen, wenn BVK-Mitglieder gegen gesetzlich­e Vorschrift­en verstoßen. „Der BVK agiert scheinheil­ig und unaufricht­ig“, heißt es in einer Check24-Stellungna­hme. „Es geht ihm offensicht­lich nicht um Verbrauche­rschutz, sondern um polemisier­ende Kritik am Geschäftsm­odell Vergleichs­portal.“

Check24 will es nun seinerseit­s dem Maklerverb­and mit gleicher Münze heimzahlen: Nicht alle Mitglieder hielten sich an die gesetzlich vorgeschri­ebene Informatio­nspflicht.

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DPA-BILD: BALK In der Kritik: das Vergleichp­ortal Check24

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