Für die zweite Reihe wird es bald teurer
Neue Gebührensatzung ab 2018 – Besitzer von Hintergrundstücken zahlen mehr
Bislang war die Straßenfront maßgeblich zur Gebührenermittlung. Nun wird die Grundstücksgröße herangezogen.
OLDENVURG – Beim Thema Straßenreinigung soll es künftig gerechter zugehen. Zum Jahresbeginn 2018 will die Stadt ihre Gebührensatzung anpassen, wonach die tatsächliche Grundstücksgröße zur Ermittlung herangezogen wird und nicht mehr wie bislang die Frontmeter entlang der Straße. Um das Vorhaben zeitgerecht umzusetzen, muss sich die Politik aber sputen: Bereits am 20. November will der hiesige Rat über die Satzung entscheiden.
Maßgeblich ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das Anfang des Jahres die Satzung der Stadt Barsinghausen bei Hannover für nicht rechtmäßig erklärt hatte. Gleichzeitig entfiel auch die Satzung für Oldenburg und weitere Städte in Niedersachsen.
Die Bebauung von Hintergrundstücken – auch Pfeifenstielgrundstücke genannt – ist in der Stadt beliebt und historisch begründet. Sicherte eine langgezogene Fläche hinter dem Wohngebäude in Mangelzeiten die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse, spielte dieser Aspekt für nachfolgende Hausbesitzer immer seltener eine Rolle. Die Straßenreinigung durch die Mitarbeiter des AWB kostet Geld und muss finanziert werden. Der Gebührenschlüssel in niedersächsischen Kommunen muss nach einem Gerichtsurteil neu ermittelt werden.
Im Gegenteil kann der Verkauf eines geeigneten Hintergrundstücks an einen Investor durchaus einträglich sein. Auch hier prägt der gesellschaftliche Wandel das Bild der Stadt. Nach Mitteilung der Verwaltung wird der neue Berechnungsmaßstab bei rund 23000 Grundstückseigentümern angewendet.
Allerdings sind Straßenreinigungsgebühren in absoluten Zahlen für die Stadt eher eine nachrangige Gebühr. Bei einer Grundstücksgröße von 500 Quadratmetern beträgt sie zum Beispiel weniger als 100 Euro im Jahr.
Nach Bekanntwerden des OVG-Urteils hatten sich die Experten im städtischen Abfallwirtschaftsausschuss Ende Mai mit diesem Thema befasst. Der Aufwand ist nicht unerheblich: Zwei Mitarbeiter sind damit beschäftigt, Daten zusammenzutragen und ins System einzupflegen.
Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz sind Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Städten und Gemeinden zu reinigen. Auf welche Art und Weise das geschieht, kann die Gemeinde laut Innenministerium durch Verordnung nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz selbstständig regeln. Sie kann auf Basis einer kommunalen Satzung der Pflicht selber nachkommen und Gebühren erheben, oder sie den Anliegern auferlegen.
Nach eigenen Angaben reinigt der AWB in Oldenburg insgesamt 629 Kilometer Straße. Bisher zahlen die Eigentümer im Jahr je nach Reinigungsklasse 2,06 Euro bei 14tägigem und 4,12 Euro bei wöchentlichem Einsatz pro Frontmeter. Der neue Berechnungsschlüssel liegt noch nicht vor. Klar ist aber, dass die Eigentümer entsprechender Hintergrundstücke zukünftig mehr bezahlen müssen.
So war es bereits in der Ausschussvorlage aus dem vergangenen Mai zu lesen, der die Mitglieder einstimmig auf den Weg brachten.
Die Neuordnung der Verwaltung sieht nunmehr vor, dass zum Jahresbeginn 2018 die Fläche des Grundstücks zum Berechnungsmaßstab wird statt wie bisher die Länge der Grundstückgrenze zur Straße.
Das neue System soll in der Summe mehr Gerechtigkeit bei den Gebühren bringen. Bislang hatten vor allem Besitzer der Hintergrundstücke erhebliche Vorteile, weil sie nur mit wenigen Metern an der Straße lagen und entsprechend gering veranlagt wurden. Dem muss und will die Stadtverwaltung nun Folge leisten.