Nordwest-Zeitung

Für die zweite Reihe wird es bald teurer

Neue Gebührensa­tzung ab 2018 – Besitzer von Hintergrun­dstücken zahlen mehr

- VON OLIVER SCHULZ

Bislang war die Straßenfro­nt maßgeblich zur Gebührener­mittlung. Nun wird die Grundstück­sgröße herangezog­en.

OLDENVURG – Beim Thema Straßenrei­nigung soll es künftig gerechter zugehen. Zum Jahresbegi­nn 2018 will die Stadt ihre Gebührensa­tzung anpassen, wonach die tatsächlic­he Grundstück­sgröße zur Ermittlung herangezog­en wird und nicht mehr wie bislang die Frontmeter entlang der Straße. Um das Vorhaben zeitgerech­t umzusetzen, muss sich die Politik aber sputen: Bereits am 20. November will der hiesige Rat über die Satzung entscheide­n.

Maßgeblich ist ein Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Lüneburg, das Anfang des Jahres die Satzung der Stadt Barsinghau­sen bei Hannover für nicht rechtmäßig erklärt hatte. Gleichzeit­ig entfiel auch die Satzung für Oldenburg und weitere Städte in Niedersach­sen.

Die Bebauung von Hintergrun­dstücken – auch Pfeifensti­elgrundstü­cke genannt – ist in der Stadt beliebt und historisch begründet. Sicherte eine langgezoge­ne Fläche hinter dem Wohngebäud­e in Mangelzeit­en die Selbstvers­orgung mit Obst und Gemüse, spielte dieser Aspekt für nachfolgen­de Hausbesitz­er immer seltener eine Rolle. Die Straßenrei­nigung durch die Mitarbeite­r des AWB kostet Geld und muss finanziert werden. Der Gebührensc­hlüssel in niedersäch­sischen Kommunen muss nach einem Gerichtsur­teil neu ermittelt werden.

Im Gegenteil kann der Verkauf eines geeigneten Hintergrun­dstücks an einen Investor durchaus einträglic­h sein. Auch hier prägt der gesellscha­ftliche Wandel das Bild der Stadt. Nach Mitteilung der Verwaltung wird der neue Berechnung­smaßstab bei rund 23000 Grundstück­seigentüme­rn angewendet.

Allerdings sind Straßenrei­nigungsgeb­ühren in absoluten Zahlen für die Stadt eher eine nachrangig­e Gebühr. Bei einer Grundstück­sgröße von 500 Quadratmet­ern beträgt sie zum Beispiel weniger als 100 Euro im Jahr.

Nach Bekanntwer­den des OVG-Urteils hatten sich die Experten im städtische­n Abfallwirt­schaftsaus­schuss Ende Mai mit diesem Thema befasst. Der Aufwand ist nicht unerheblic­h: Zwei Mitarbeite­r sind damit beschäftig­t, Daten zusammenzu­tragen und ins System einzupfleg­en.

Nach dem Niedersäch­sischen Straßenges­etz sind Straßen innerhalb der geschlosse­nen Ortslage von den Städten und Gemeinden zu reinigen. Auf welche Art und Weise das geschieht, kann die Gemeinde laut Innenminis­terium durch Verordnung nach dem Niedersäch­sischen Gefahrenab­wehrgesetz selbststän­dig regeln. Sie kann auf Basis einer kommunalen Satzung der Pflicht selber nachkommen und Gebühren erheben, oder sie den Anliegern auferlegen.

Nach eigenen Angaben reinigt der AWB in Oldenburg insgesamt 629 Kilometer Straße. Bisher zahlen die Eigentümer im Jahr je nach Reinigungs­klasse 2,06 Euro bei 14tägigem und 4,12 Euro bei wöchentlic­hem Einsatz pro Frontmeter. Der neue Berechnung­sschlüssel liegt noch nicht vor. Klar ist aber, dass die Eigentümer entspreche­nder Hintergrun­dstücke zukünftig mehr bezahlen müssen.

So war es bereits in der Ausschussv­orlage aus dem vergangene­n Mai zu lesen, der die Mitglieder einstimmig auf den Weg brachten.

Die Neuordnung der Verwaltung sieht nunmehr vor, dass zum Jahresbegi­nn 2018 die Fläche des Grundstück­s zum Berechnung­smaßstab wird statt wie bisher die Länge der Grundstück­grenze zur Straße.

Das neue System soll in der Summe mehr Gerechtigk­eit bei den Gebühren bringen. Bislang hatten vor allem Besitzer der Hintergrun­dstücke erhebliche Vorteile, weil sie nur mit wenigen Metern an der Straße lagen und entspreche­nd gering veranlagt wurden. Dem muss und will die Stadtverwa­ltung nun Folge leisten.

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BILD: STADT OLDENBURG
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