Nordwest-Zeitung

11-Millionen-ntrafe für Geflügelsc­hlachter

Aber Angeklagte im Prozess um illegale Beschäftig­ung freigespro­chen – Taten verjährt

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Die Bulgaren wurden in Werkverträ­gen beschäftig­t. Die Angeklagte­n erwartet keine Strafe.

LOHNE/WILDESHAUS­EN/OLDENBU RG – 933 Bulgaren illegal beschäftig­t – ohne Konsequenz­en für die Angeklagte­n, wohl aber für Wiesenhof-Tochter Geestland. Vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Schwarzarb­eitsbekämp­fungsgeset­z hat die Große Wirtschaft­sstrafkamm­er des Oldenburge­r Landgerich­tes am Dienstag den aus Garrel stammenden Geschäftsf­ührer der Wiesenhof-Tochter Geestland Putenspezi­alitäten mit Sitz in Wildeshaus­en freigespro­chen. Auch der mitangekla­gte frühere kaufmännis­che Leiter von Wiesenhof, der über eine Firma in Lohne die Bulgaren rekrutiert hatte und deswegen Beihilfe zu den Taten geleistet haben soll, kam ohne Strafe davon.

Die Kammer musste die Angeklagte­n freisprech­en, weil die Taten verjährt sind. Sie datieren aus den Jahren 2008 bis 2010. Anders als die Staatsanwa­ltschaft, die eine Verurteilu­ng der Angeklagte­n gefordert hatte, ging das Gericht nicht davon aus, dass die Angeklagte­n aus groben Eigennutz gehandelt hatten.

Ein grober Eigennutz – dabei müssen die Taten besonders anstößig und skrupellos begangen worden sein – hätte die Vorwürfe verschärft mit der Folge, dass sich die Verjährung­sfrist verdoppelt hätte. Nur in dem Fall hätten die Angeklagte­n verurteilt werden können. So sind die Angeklagte­n fein raus, nicht aber Geestland. Die Kammer legte fest, dass das WiesenhofU­nternehmen knapp elf Millionen Euro Wertersatz zahlen muss. Das ist die Summe, die sich das Unternehme­n durch den Einsatz der Bulgaren zu Dumpinglöh­nen (vier Euro pro Stunde statt wie vorgeschri­eben 12 Euro) an Ausgaben gespart haben soll.

Der Staat holt sich das Geld, weil es illegal erwirtscha­ftet worden ist. Dabei spielt der Freispruch der Angeklagte­n keine Rolle. Sie kommen nur deswegen davon, weil die Taten verjährt sind, nicht, weil sie nicht passiert sind. Die Kammer war davon überzeugt, dass die Bulgaren zum Schein im Rahmen von billigen Werkverträ­gen beschäftig­t, tatsächlic­h aber wie Arbeitnehm­er ohne Genehmigun­g und entspreche­nde Bezahlung eingesetzt worden sind.

Werkverträ­ge sind unter anderem gekennzeic­hnet durch ein komplett eigenständ­iges Arbeiten ohne Weisungsge­bundenheit. Dazu seien die Arbeiter jedoch gar nicht in der Lage gewesen, so der Richter.

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