Wandwirte machen mit beim Wasserschutz
Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellt mit Landwirten Düngepläne
OLDENBURG – InJele Landwirte sind motiviert, an Wasserschutzmaßnahmen teilzunehmen. Das darf man auch mal anerkennen.“Tammo Luers muss es wissen. Der Wasserschutzberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für die Wasserschutzgebiete Varel, Sandkrug, Donnerschwee und Alexandersfeld betreut die sogenannten „Freiwilligen Vereinbarungen“.
In diesen „Freiwilligen Vereinbarungen“verpflichten sich Landwirte in flexiblen Verträgen mit dem Wasserversorger ihres Gebiets für fünf Jahre Wasserschutzmaßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, die Stickstoff-/Nitrat-Einsickerung ins Grundwasser zu verringern. Luers berät die Landwirte und betreut die Wasserschutzkooperation Oldenburg-Varel mit den vier genannten Wasserschutzgebieten. Die Landwirtschaftskammer tritt dabei als Dienstleister für das Oldenburger Wasserversorgungsunternehmen VWG und die Stadt Varel auf. Die Betriebsführung für die Wasserversorgung liegt bei der EWE.
Luers berät die Landwirte bei möglichen Maßnahmen zum Wasserschutz und zählt auf: „Reduzierung der Düngung über eine nicht so intensive Flächenbewirtschaftung; Stilllegung von Flächen; konservierende Maßnahmen wie den Anbau von Zwischenfrüchten zur Aufnahme von Rest-Stickstoffmengen im Boden und erfolgsorientierte Maßnahmen.“Die erfolgsorientierten Maßnahmen werden in seinem Gebiet für den Mais angeboten, und Luers kann eine steigende Nachfrage nach solchen Verträgen feststellen.
Die Beratung des Wasserschutzexperten hierbei sieht so aus, dass er mit den Landwirten zum Winterende und Frühjahrsbeginn Düngepläne erstellt. „Das wird immer ein richtig interessantes Buch“, meint Luers. Nach den Ergebnissen von Bodenuntersuchungen wird die Düngemenge
geplant, sowohl für Wirtschaftsdünger wie z.B. Gülle als auch für mineralische Ergänzungsdünger. „Wir zeigen den Landwirten, welche Mengen sie jeweils pflanzenbedarfsgerecht ausbringen dürfen“,
erklärt Luers.
Für die Teilnahme an der Maßnahme erhält der Landwirt Geld vom Wasserversorger, eine Ausgleichszahlung pro Hektar. Dieses Geld kommt aus der Wasserentnahmegebühr. In Niedersachsen müssen alle Wasserverbraucher seit 1992 einen „Wasserpfennig“bezahlen, derzeit 7,5 Cent je Kubikmeter.
Ab Mitte Oktober nehmen Luers und seine Kollegen u.a. bei Landwirten, die an der ergebnisorientierten Maßnahme teilnehmen, Bodenproben aus Bodentiefen bis zu 90 Zentimeter, der Maximaltiefe von Wurzeln, um die NitratGehalte im Boden zu untersuchen. Diese werden in der Landwirtschaftlichen Untersuchungsund Forschungsanstalt (LUFA) Nord-West in Oldenburg untersucht. „Je weniger Stickstoff in den Bodenproben ist, umso höher ist die Ausgleichszahlung für den Landwirt“, so Luers.
Die „Freiwilligen Vereinbarungen“haben für Luers mehrere positive Effekte: „Die Landwirte machen sich Gedanken, wie sie einen möglichst niedrigen Rest-Nitratwert bei möglichst geringen Ertragseinbußen schaffen. Sie machen sich Gedanken über ihre Böden, über Fruchtfolgen und Düngung.“Am Ende gehe es um die beste Lösung: Für den Landwirt und den Wasserschutz.