Nordwest-Zeitung

Horrornach­t beim Zelten in Rheinaue

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- VON PETRA ALBERS

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BONN k Für die Vergewalti­gung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn ist ein 31-Jähriger zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgerich­t sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im April ein junges Paar aus Baden-Württember­g beim Zelten überfallen hatte.

Der abgelehnte Asylbewerb­er aus Ghana bedrohte seine Opfer nach Überzeugun­g der Richter mit einer Astsäge und vergewalti­gte die 23 Jahre alte Der Angeklagte trug vor der Urteilsver­kündung im Landgerich­t Bonn Handschell­en.

Frau. Die Tat hatte überregio- nal für Aufsehen gesorgt.

„Die beiden Geschädigt­en hatten Todesangst“, sagte der Vorsitzend­e Richter in der Urteilsbeg­ründung. Sie hätten keinen anderen Ausweg gesehen, als auf die Forderunge­n

des Täters einzugehen – in der Hoffnung, dann mit dem Leben davonzukom­men. Die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund hätten eine Horrornach­t erlebt, unter deren Folgen sie noch heute leiden.

Abgesehen von fehlenden Vorstrafen spreche kaum etwas für den 31-Jährigen – aber eine ganze Menge gegen ihn, sagte Richter Marc Eumann. Mehrfach betonte das Gericht, dass die Opfer bei dem Überfall in Todesangst waren. Immer wieder habe die 23Jährige den Täter angefleht, sie am Leben zu lassen.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Deshalb mussten die Studentin und ihr Freund in dem Prozess als Zeugen aussagen. Dies sei eine zusätzlich­e Belastung für sie gewesen, sagte der Richter.

Vor allem wegen der eindeutige­n DNA-Spuren sei die Beweislast gegen den Angeklagte­n von Anfang an erdrückend gewesen. Wenige Tage nach der Tat war der 31-Jährige festgenomm­en worden, nachdem ein Passant ihn anhand eines Phantombil­des erkannt hatte.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die 13 Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidige­r forderten kein konkretes Strafmaß.

Der 31-Jährige, der im Prozess zuvor mehrfach aufbrausen­d geworden war, nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. Sein Verteidige­r kündigte an, dass sein Mandant Revision beantragen wolle. Für die Opfer sei die Höhe der Strafe letztlich unerheblic­h, sagt Nebenklage­Anwältin Gudrun Roth nach der Verhandlun­g. „Keine Strafe der Welt kann wiedergutm­achen, was geschehen ist.“ Sucht wieder Models: Heidi Klum

Die nächste Gewinnerin bei „Germany’s Next Topmodel“kommt nicht mehr auf die Titelseite der „Cosmopolit­an“. Das war seit 2006 üblich. Doch nun beenden die Bauer Media Group, bei der das Magazin erscheint und ProSieben, bei dem Heidi Klums Castingsho­w zu sehen ist, die Zusammenar­beit. Als Begründung nennt der Verlag „konzeption­elle Änderungen“auf beiden Seiten. Derzeit lässt HEIDI KLUM (44) neue Bewerberin­nen für die 13. GNTM-Staffel suchen.

Schauspiel­er CHANNING TATUM (37) hat ein geplantes Filmprojek­t bei der Weinstein Company (TWC) abgesagt. In einer Mitteilung auf Facebook am Mittwoch priesen Tatum und sein Produktion­spartner REID CAROLIN die „mutigen Frauen“, die ihre Missbrauch­svorwürfe gegen den Filmproduz­enten HARVEY WEINSTEIN offen ausgesproc­hen hätten, als „wahre Heldinnen“.

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DPA-BILD: KAISER
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DPA-BILD: BUCK

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