Es fehlten nur zwölf Stimmen
Bitter für Oldenburger Grüne – Fehler im Wangerland
HANNOVER/OLDENBURG – Enttäuschung für die Oldenburgerin Susanne Menge: Die bisherige Abgeordnete der Grünen schaffte es nicht erneut ins Landesparlament. Daran ändert auch das am Donnerstag von Landeswahlleiterin Ulrike Sachs vorgestellte endgültige Wahlergebnis nichts. Nach Angaben der Oldenburger Grünen fehlten Menge lediglich zwölf Zweitstimmen in ganz Niedersachsen für den Wiedereinzug in den Landtag.
Insgesamt werden dem neu gewählten Niedersächsischen Landtag – wie bisher auch – 137 Abgeordnete angehören. Die Mindestzahl der Abgeordneten beträgt 135.
Da die SPD 55 Wahlkreismandate errungen hat, hat sie ein Wahlkreismandat mehr errungen als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Abgeordnetensitze zustehen (54). Dieses so genannte Überhangmandat führt zu einer Erhöhung der Sitzanzahl. Somit entfallen auf die SPD 55 Sitze, auf die CDU 50 Sitze, auf Susanne Menge die Grünen zwölf Sitze, auf die FDP elf Sitze und auf die AfD Niedersachsen neun Sitze.
Das starke Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl hatte laut Sachs zur Folge, dass ein Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die vorgezogene Landtagswahl in Niedersachsen geklagt hat. Nach dem Rechtsruck bei der Bundestagswahl mit dem Einzug der AfD ins Bundesparlament könne unmöglich drei Wochen später eine Landtagswahl in Niedersachsen stattfinden. Die Zeit sei zu kurz, um die Bürger
wachzurütteln, so die Argumentation des Klägers, der keine Aussicht auf Erfolg hat.
Nahezu reibungslos ist die Wahl laut Landeswahlleiterin Sachs verlaufen. Keine Hacker und auch keinerlei technischen Probleme hätten die Abläufe gestört.
Lediglich Kleinigkeiten waren zu vermerken: So musste etwa im Kreis Friesland die Zahl der Wahlberechtigten um 30 auf 85 391 nach unten korrigiert werden, weil es in der Gemeinde Wangerland versehentlich Doppelungen gab.