Neubauten trüben Rasteder Ortsbild
Politik will Entwicklungen wie an der Mühlenstraße künftig verhindern
Dea Neubau an der Mühlenstraße wird von vielen kritisiert, ist aber rechtlich zulässig. Ein Problem, das jetzt angegangen werden soll.
RASTEDE – Jn g=Ieren Wohnsiedlungen bestimmen kleine Einfamilienhäuser mit Satteldächern das Ortsbild. Dieses Bild ist inzwischen aber nicht überall ungetrübt. Direkt vor den Türschwellen der kleinen Häuschen entstehen bisweilen Gebäude mit einem Ausmaß, das früher niemand für möglich gehalten hat.
In Rastede ist dies an der Mühlenstraße zu beobachten. Wo vorher nahe der Einmündung zur Oldenburger Straße eines dieser typischen Einfamilienhäuser stand, entsteht gerade ein Neubau, der auch deshalb auffällt, weil das Haus fast bis an die Straße heranreicht und ein zurückgesetztes Wohnhaus nahezu verdeckt.
„Was ist das für eine städtebauliche Entwicklung an einer der wichtigsten Straßen Rastedes?“, fragte unlängst Gerd Langhorst (Grüne) im Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straßen. Zu so etwas dürfe es an anderer Stelle nicht kommen, meinte er. Kritik an dem Neubau kommt aber nicht nur von den Grünen, sondern wird quer durch alle Parteien geäußert.
Nun könnte man fragen: Warum hat die Politik dieses Bauvorhaben nicht verhin- Früher stand hier ein kleines Einfamilienhaus, heute ein großes Mehrparteienhaus: Solche Entwicklungen wie an der Mühlenstraße in Rastede will die Politik in Zukunft verhindern.
dert? Die schlichte Antwort lautet: Sie konnte es nicht, weil sie von den Plänen nichts wusste.
Das betroffene Grundstück an der Mühlenstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60, der aus dem Jahr 1991 stammt. „Die geltenden Bebauungspläne erlauben aufgrund großzügiger Festsetzungen zu Grundflächenzahl und Geschossigkeit oftmals eine bauliche Nachverdichtung, die mit der nachbarschaftlichen Bebauung nicht verträglich erscheint“, weiß Tabea Triebe aus dem Bauamt der Gemein-
de Rastede. Die tatsächliche Bebauung unterschreitet die großzügigen Festsetzungen nämlich deutlich.
Das heißt im Klartext: Auf dem Grundstück steht zwar nur das kleine Einfamilienhaus, erlaubt wäre aber ein Gebäude, das darüber weit hinaus geht. Da früher aber nicht so groß gebaut wurde, gab es lange Zeit auch keine Probleme. Investoren schauen heute aber darauf, dass sich ein Neubau für sie lohnt. Deshalb wird höher gebaut als früher und es gibt Flach- statt Satteldächer, um Platz für zusätzliche Wohnungen zu
schaffen.
Im Fall Mühlenstraße bewegt sich das Bauvorhaben innerhalb des geltenden Bebauungsplanes. Somit blieb dem Landkreis als zuständiger Genehmigungsbehörde auch nichts anderes übrig, als den Bauantrag zu genehmigen.
Die Gemeinde Rastede war im Baugenehmigungsverfahren beteiligt worden, hatte aufgrund der Rechtslage aber ebenfalls keine Gründe gesehen, nicht zuzustimmen. Erlaubt sind dort Gebäude mit zwei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss. Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung
von Dächern und Fassaden liegen nicht vor. Die bebaubare Grundstücksfläche ist mit nur einem Meter Abstand zur Verkehrsfläche festgesetzt. Die Politik hat es sich einvernehmlich zum Ziel gesetzt, solche Bauvorhaben künftig nur da zuzulassen, wo sie optisch hinpassen. Konflikte wie an der Mühlenstraße sollen verhindert werden. „Es geht um die Frage, wie wir den Charme unseres Ortes erhalten können“, sagte Susanne Lamers (CDU) im Bauausschuss.
Die Mehrheitsgruppe aus CDU und Grünen hatte deshalb
beantragt, dass die Bebauungspläne im Innenbereich des Hauptortes Rastede im Hinblick auf Verträglichkeit der Verdichtung sowie der Gestaltungsmöglichkeiten mit der vorhandenen Bebauung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden sollen (siehe Infokasten).
Grundsätzlich wird eine Innenverdichtung nämlich befürwortet. Und – darauf weist die Verwaltung hin: Sie ist gemäß Baugesetzbuch sogar gefordert. Eines möchte man künftig aber vermeiden: Dass das Ortsbild durch XXL-Bauten getrübt wird.