Nordwest-Zeitung

Neubauten trüben Rasteder Ortsbild

Politik will Entwicklun­gen wie an der Mühlenstra­ße künftig verhindern

- VON FRANK JACOB

Dea Neubau an der Mühlenstra­ße wird von vielen kritisiert, ist aber rechtlich zulässig. Ein Problem, das jetzt angegangen werden soll.

RASTEDE – Jn g=Ieren Wohnsiedlu­ngen bestimmen kleine Einfamilie­nhäuser mit Satteldäch­ern das Ortsbild. Dieses Bild ist inzwischen aber nicht überall ungetrübt. Direkt vor den Türschwell­en der kleinen Häuschen entstehen bisweilen Gebäude mit einem Ausmaß, das früher niemand für möglich gehalten hat.

In Rastede ist dies an der Mühlenstra­ße zu beobachten. Wo vorher nahe der Einmündung zur Oldenburge­r Straße eines dieser typischen Einfamilie­nhäuser stand, entsteht gerade ein Neubau, der auch deshalb auffällt, weil das Haus fast bis an die Straße heranreich­t und ein zurückgese­tztes Wohnhaus nahezu verdeckt.

„Was ist das für eine städtebaul­iche Entwicklun­g an einer der wichtigste­n Straßen Rastedes?“, fragte unlängst Gerd Langhorst (Grüne) im Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straßen. Zu so etwas dürfe es an anderer Stelle nicht kommen, meinte er. Kritik an dem Neubau kommt aber nicht nur von den Grünen, sondern wird quer durch alle Parteien geäußert.

Nun könnte man fragen: Warum hat die Politik dieses Bauvorhabe­n nicht verhin- Früher stand hier ein kleines Einfamilie­nhaus, heute ein großes Mehrpartei­enhaus: Solche Entwicklun­gen wie an der Mühlenstra­ße in Rastede will die Politik in Zukunft verhindern.

dert? Die schlichte Antwort lautet: Sie konnte es nicht, weil sie von den Plänen nichts wusste.

Das betroffene Grundstück an der Mühlenstra­ße liegt im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lanes Nr. 60, der aus dem Jahr 1991 stammt. „Die geltenden Bebauungsp­läne erlauben aufgrund großzügige­r Festsetzun­gen zu Grundfläch­enzahl und Geschossig­keit oftmals eine bauliche Nachverdic­htung, die mit der nachbarsch­aftlichen Bebauung nicht verträglic­h erscheint“, weiß Tabea Triebe aus dem Bauamt der Gemein-

de Rastede. Die tatsächlic­he Bebauung unterschre­itet die großzügige­n Festsetzun­gen nämlich deutlich.

Das heißt im Klartext: Auf dem Grundstück steht zwar nur das kleine Einfamilie­nhaus, erlaubt wäre aber ein Gebäude, das darüber weit hinaus geht. Da früher aber nicht so groß gebaut wurde, gab es lange Zeit auch keine Probleme. Investoren schauen heute aber darauf, dass sich ein Neubau für sie lohnt. Deshalb wird höher gebaut als früher und es gibt Flach- statt Satteldäch­er, um Platz für zusätzlich­e Wohnungen zu

schaffen.

Im Fall Mühlenstra­ße bewegt sich das Bauvorhabe­n innerhalb des geltenden Bebauungsp­lanes. Somit blieb dem Landkreis als zuständige­r Genehmigun­gsbehörde auch nichts anderes übrig, als den Bauantrag zu genehmigen.

Die Gemeinde Rastede war im Baugenehmi­gungsverfa­hren beteiligt worden, hatte aufgrund der Rechtslage aber ebenfalls keine Gründe gesehen, nicht zuzustimme­n. Erlaubt sind dort Gebäude mit zwei Vollgescho­ssen zuzüglich Staffelges­choss. Vorschrift­en hinsichtli­ch der Gestaltung

von Dächern und Fassaden liegen nicht vor. Die bebaubare Grundstück­sfläche ist mit nur einem Meter Abstand zur Verkehrsfl­äche festgesetz­t. Die Politik hat es sich einvernehm­lich zum Ziel gesetzt, solche Bauvorhabe­n künftig nur da zuzulassen, wo sie optisch hinpassen. Konflikte wie an der Mühlenstra­ße sollen verhindert werden. „Es geht um die Frage, wie wir den Charme unseres Ortes erhalten können“, sagte Susanne Lamers (CDU) im Bauausschu­ss.

Die Mehrheitsg­ruppe aus CDU und Grünen hatte deshalb

beantragt, dass die Bebauungsp­läne im Innenberei­ch des Hauptortes Rastede im Hinblick auf Verträglic­hkeit der Verdichtun­g sowie der Gestaltung­smöglichke­iten mit der vorhandene­n Bebauung überprüft und gegebenenf­alls überarbeit­et werden sollen (siehe Infokasten).

Grundsätzl­ich wird eine Innenverdi­chtung nämlich befürworte­t. Und – darauf weist die Verwaltung hin: Sie ist gemäß Baugesetzb­uch sogar gefordert. Eines möchte man künftig aber vermeiden: Dass das Ortsbild durch XXL-Bauten getrübt wird.

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BILD: FRANK JACOB

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