Nordwest-Zeitung

Im November keine Sonntagsöf­fnung

Ausnahmen nicht mehr zulässig

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B@D ZWISCHEN@HN/LR – Am Sonntag zum Einkaufen nach Bad Zwischenah­n: Nicht nur Menschen aus der Gemeinde und Kurgäste nutzen diese Möglichkei­t, auch Besucher aus der Stadt Oldenburg und den umliegende­n Gemeinden tun das. An den Sonn- und Feiertagen im November und den ersten beiden Dezemberwo­chen bleiben die Geschäfte in diesem Jahr allerdings komplett geschlosse­n. Darauf weist die Gemeindeve­rwaltung Bad Zwischenah­n hin. Generell gilt, das vom 1. November bis 14. Dezember die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen auch im Kurort geschlosse­n bleiben müssen.

In den Vorjahren, so die Gemeindeve­rwaltung, „konnten darüber hinaus jeweils die ersten beiden Sonntage im November als verkaufsof­fene Sonntage durch Allgemeinv­erfügung der Gemeinde freigegebe­n werden. Das ist ab diesem Jahr leider nicht mehr möglich.“Zwar habe der Gesetzgebe­r in den Bestimmung­en des Ladenöffnu­ngszeiteng­esetzes ausdrückli­ch darauf verzichtet, dass verkaufsof­fene Sonntage an große öffentlich­e Veranstalt­ungen oder Anlässe geknüpft sein müssen. Aufgrund von landesweit­en Klagen habe das Niedersäch­sische Oberverwal­tungsgeric­ht in einer Grundsatze­ntscheidun­g aber festgelegt, dass es ohne besonderen Anlass keinen verkaufsof­fenen Sonntag geben dürfe.

Da in der Gemeinde Bad Zwischenah­n am 5. und 12. November keine größeren öffentlich­en Veranstalt­ungen oder Anlässe stattfinde­n, dürfe der Verkauf an den ersten beiden Sonntagen im November nicht mehr zulassen werden.

Die Geschäfte im Kurort bleiben also an den Sonntagen 5., 12., 19. und 26. November, sowie am 3. und 10. Dezember geschlosse­n. Öffnen dürfen die Geschäfte dann wieder am 17. Dezember und auch an Heiligaben­d, 24. Dezember, in diesem Jahr ebenfalls ein Sonntag. Auch am 1. Weihnachts­feiertag müssen die Geschäfte laut Gesetz geschlosse­n bleiben.

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