Im November keine Sonntagsöffnung
Ausnahmen nicht mehr zulässig
B@D ZWISCHEN@HN/LR – Am Sonntag zum Einkaufen nach Bad Zwischenahn: Nicht nur Menschen aus der Gemeinde und Kurgäste nutzen diese Möglichkeit, auch Besucher aus der Stadt Oldenburg und den umliegenden Gemeinden tun das. An den Sonn- und Feiertagen im November und den ersten beiden Dezemberwochen bleiben die Geschäfte in diesem Jahr allerdings komplett geschlossen. Darauf weist die Gemeindeverwaltung Bad Zwischenahn hin. Generell gilt, das vom 1. November bis 14. Dezember die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen auch im Kurort geschlossen bleiben müssen.
In den Vorjahren, so die Gemeindeverwaltung, „konnten darüber hinaus jeweils die ersten beiden Sonntage im November als verkaufsoffene Sonntage durch Allgemeinverfügung der Gemeinde freigegeben werden. Das ist ab diesem Jahr leider nicht mehr möglich.“Zwar habe der Gesetzgeber in den Bestimmungen des Ladenöffnungszeitengesetzes ausdrücklich darauf verzichtet, dass verkaufsoffene Sonntage an große öffentliche Veranstaltungen oder Anlässe geknüpft sein müssen. Aufgrund von landesweiten Klagen habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung aber festgelegt, dass es ohne besonderen Anlass keinen verkaufsoffenen Sonntag geben dürfe.
Da in der Gemeinde Bad Zwischenahn am 5. und 12. November keine größeren öffentlichen Veranstaltungen oder Anlässe stattfinden, dürfe der Verkauf an den ersten beiden Sonntagen im November nicht mehr zulassen werden.
Die Geschäfte im Kurort bleiben also an den Sonntagen 5., 12., 19. und 26. November, sowie am 3. und 10. Dezember geschlossen. Öffnen dürfen die Geschäfte dann wieder am 17. Dezember und auch an Heiligabend, 24. Dezember, in diesem Jahr ebenfalls ein Sonntag. Auch am 1. Weihnachtsfeiertag müssen die Geschäfte laut Gesetz geschlossen bleiben.