Ernst nehmen
Nie Opposition fragt, die Bundesregierung antwortet nicht – so die langjährige einschlägige Praxis im Parlamentsbetrieb. Ob schriftlich oder persönlich im Plenum – Ministerien und Kanzleramt geben sich häufig zugeknöpft. Besonders dann, wenn es unangenehm werden kann und unbequeme Wahrheiten auf den Tisch kommen könnten, sind die Auskünfte häufig mehr als dünn, werden klare Antworten mitunter verweigert.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt einmal mehr klargestellt, dass dies nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht und dem Informationsrecht der Abgeordneten entgegensteht. Ob es nun um die Bankenrettung in der Finanzkrise mit Milliarden an Steuergeldern geht oder um teure, umstrittene Großprojekte von der bundeseigenen Bahn wie „Stuttgart 21“– die Abgeordneten haben hier nicht nur ein Recht auf Information, sie haben die Pflicht zur Kontrolle und Aufklärung. Die Bundesregierung muss den Deutschen Bundestag, den Souverän, umfassend informieren.
Es mag immer wieder Fälle geben, in denen das Staatswohl geschützt werden muss und es übergeordneten Interessen zu folgen gilt. Hier ziehen auch die Verfassungsrichter ausdrücklich Grenzen. Doch darf dies nur die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden, um womöglich die Kontrolle durch den Bundestag auszuhebeln.
Es ist nicht das erste Mal, dass das höchste Gericht die Regierung für ihre Geheimniskrämerei und den Umgang mit dem Parlament rügt. Der neue Bundestag jedenfalls hat jetzt ein erneutes höchstrichterlich bestätigtes Mandat, das Regierungshandeln gründlich zu prüfen, und sollte sich nicht länger mit nichtssagenden Antworten abspeisen lassen. Und die neue Bundesregierung muss die Karlsruher Mahnung endlich ernst nehmen.
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