Hausfassade reißt nach dinsatz von Ramme
Darum muss ein Bauunternehmer für Schäden am Nachbarhaus aufkommen
OLDENBURG/LS – Entstehen an einem Haus erhebliche Risse in den Wänden, weil ein Bauunternehmen auf dem Nachbargrundstück Tiefbauarbeiten mit einem Rammgerät durchführt, muss der Unternehmer den Schaden bezahlen.
Das Einrammen von acht Meter langen Eisenträgern in unmittelbarer Nähe zum Nachbarhaus verstößt gegen die anerkannten Regeln der Baukunst. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Was war passiert? Ein Bauunternehmen hatte Tiefbauarbeiten auf einem Grundstück ausgeführt. Auf dem Bauplatz sollte ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage entstehen. Zur Befestigung der Baugrube hatten die Arbeiter acht Meter lange Eisenträger mit einem Rammgerät im Boden versenkt. Der Abstand dieser Rammstellen zum Nachbargrundstück betrug teilweise nur 60 Zentimeter. Und das sorgte für Probleme: Denn nach Abschluss der Arbeiten stellten die Nachbarn an ihrem zur Jahrhundertwende erbauten Einfamilienhaus riesige Risse in den Wänden fest. Die Wände waren nach außen nicht mehr dicht und ein Fenster war sogar aus seiner Laibung gerissen. Die Eigentümer verlangten nun vom Bauunternehmer 20000 Euro Schadenersatz. Dieser winkte ab und verwies auf Altschäden am Gebäude sowie mögliche Absenkungen des Grundwasserspiegels. Doch das Oberlandesgericht gab den Hauseigentümern recht, sie bekamen den Schadensersatz. Der Unternehmer darf die Nachbarn nicht durch unsachgemäße Arbeiten schädigen, urteilte das Gericht. Die Vibrationsarbeiten in unmittelbarer Nähe des Nachbarhauses hätten gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen. Die Schäden seien vorhersehbar und für solche Arbeiten typisch gewesen. Der Bauunternehmer musste den Schaden bezahlen.