Verfahre& gege& Geldauflage ei&gestellt
34-jähriger Angeklagter war nach AfD-Wahlkundgebung in >chlagwechsel verwickelt
Gegen Zahlung von 250 Euro wird das Verfahren eingestellt. 30 Zuschauer aus der linken >zene verfolgten den Prozess.
OLDENBURG – Das Interesse an dem Prozess am Dienstag war groß, hatte die Prügelei zwischen dem Landeschef der AfD, Paul Hampel, und einem Gegendemonstranten nach einer AfD-Veranstaltung am 9. September 2016 auf dem Julius-Mosen-Platz doch für großes Aufsehen gesorgt. Rund 30 Personen aus der linken Szene verfolgten am Dienstag im Sitzungssaal 1 des Oldenburger Amtsgerichtes das Verfahren, das sich gegen den Demonstranten richtete.
Am Ende wurde das nicht politische Verfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung gegen den Angeklagten Demonstranten standen mit Transparenten vor dem Gericht.
(34) gegen eine Geldauflage von 250 Euro eingestellt. Das Verfahren gegen AfDMann Hampel war schon vor einiger Zeit eingestellt worden, allerdings ohne Geldauflage.
Auf der Veranstaltung hatte Hampel im Zuge des Wahlkampfes
vor etwa 50 Zuhörern unter Polizeischutz eine Rede gehalten. 200 Gegendemonstranten hatten die Inhalte als rechtsradikal und menschenverachtend bezeichnet.
Nach der Veranstaltung wollte Hampel mit einem Begleiter das Areal verlassen und traf dabei auf die Demonstranten, darunter der Angeklagte. Der 34-Jährige hatte nun vor die Füße des AfDLandeschefs gespuckt. Nach eigenen Angaben wollte er damit symbolisch seine Ablehnung gegen eine „menschenverachtende Politik“zum Ausdruck bringen. Hampel soll den Angeklagten dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dazu wurde in der Verhandlung ein Video betrachtet.
Der Angeklagte, der nach eigenem Bekunden gegen Gewalt ist, hatte zurückgeschlagen und Hampel einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Das will er aus Notwehr getan haben. Daran zweifelte das Gericht aber. Der Richter sah eher in dem Spucken den Beginn der Eskalation. Nicht so der Angeklagte. Das Spucken sei nur eine Reaktion auf die „Hetzrede“des AfD-Mannes gewesen.
So oder so: Die Schuld des Angeklagten wurde als gering eingestuft. Nach Zustimmung aller Prozessbeteiligten wurde das Verfahren (wie auch jenes gegen Hampel) gegen den Angeklagten eingestellt. Die 250 Euro gehen auf Wunsch des Angeklagten an eine Organisation, die Flüchtlinge aus dem Mittelmeer rettet.