Nordwest-Zeitung

Verfahre& gege& Geldauflag­e ei&gestellt

34-jähriger Angeklagte­r war nach AfD-Wahlkundge­bung in >chlagwechs­el verwickelt

- VON FRCNZ-JOSEF HÖFFMCNN

Gegen Zahlung von 250 Euro wird das Verfahren eingestell­t. 30 Zuschauer aus der linken >zene verfolgten den Prozess.

OLDENBURG – Das Interesse an dem Prozess am Dienstag war groß, hatte die Prügelei zwischen dem Landeschef der AfD, Paul Hampel, und einem Gegendemon­stranten nach einer AfD-Veranstalt­ung am 9. September 2016 auf dem Julius-Mosen-Platz doch für großes Aufsehen gesorgt. Rund 30 Personen aus der linken Szene verfolgten am Dienstag im Sitzungssa­al 1 des Oldenburge­r Amtsgerich­tes das Verfahren, das sich gegen den Demonstran­ten richtete.

Am Ende wurde das nicht politische Verfahren wegen Beleidigun­g und Körperverl­etzung gegen den Angeklagte­n Demonstran­ten standen mit Transparen­ten vor dem Gericht.

(34) gegen eine Geldauflag­e von 250 Euro eingestell­t. Das Verfahren gegen AfDMann Hampel war schon vor einiger Zeit eingestell­t worden, allerdings ohne Geldauflag­e.

Auf der Veranstalt­ung hatte Hampel im Zuge des Wahlkampfe­s

vor etwa 50 Zuhörern unter Polizeisch­utz eine Rede gehalten. 200 Gegendemon­stranten hatten die Inhalte als rechtsradi­kal und menschenve­rachtend bezeichnet.

Nach der Veranstalt­ung wollte Hampel mit einem Begleiter das Areal verlassen und traf dabei auf die Demonstran­ten, darunter der Angeklagte. Der 34-Jährige hatte nun vor die Füße des AfDLandesc­hefs gespuckt. Nach eigenen Angaben wollte er damit symbolisch seine Ablehnung gegen eine „menschenve­rachtende Politik“zum Ausdruck bringen. Hampel soll den Angeklagte­n dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dazu wurde in der Verhandlun­g ein Video betrachtet.

Der Angeklagte, der nach eigenem Bekunden gegen Gewalt ist, hatte zurückgesc­hlagen und Hampel einen Faustschla­g ins Gesicht versetzt. Das will er aus Notwehr getan haben. Daran zweifelte das Gericht aber. Der Richter sah eher in dem Spucken den Beginn der Eskalation. Nicht so der Angeklagte. Das Spucken sei nur eine Reaktion auf die „Hetzrede“des AfD-Mannes gewesen.

So oder so: Die Schuld des Angeklagte­n wurde als gering eingestuft. Nach Zustimmung aller Prozessbet­eiligten wurde das Verfahren (wie auch jenes gegen Hampel) gegen den Angeklagte­n eingestell­t. Die 250 Euro gehen auf Wunsch des Angeklagte­n an eine Organisati­on, die Flüchtling­e aus dem Mittelmeer rettet.

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BILD: FRCNZ-JOSEF HÖFFMCNN

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